Aufgaben eines Ergänzungspflegers bei Schenkung?

Was sind die genauen aufgaben eines Ergänzungspflegers bzw. wie enstcheidet dieser über den abschluss eines rechtsgeschäftes bei minderjährigen im fall einer schenkung. Ein ergänzugspfleger wird ja laut §1909 bgb eingesetzt, wenn der vormund nicht entscheiden darf. Im fall einer schnekung bei minderjährigen ist dies der fall wenn das rechtsgeschäft ''nicht lediglich rechtliche vorteile'' hat. Mal angenommen meine eltern schenken mir ein haus als ich 4 war, lassen sich einen lebenslangen nießbrauch auf das ganze haus einräumen (soweit so gut), erklären sich nicht bereit außergewöhnliche kosten zu tragen und verpflincheten mich dazu, dass ich die bude weder verkaufen, noch mein eigentum daran aufgeben darf. (soweit so scheisse) Das ganze hätte ja enorme rechtliche nachteile, ich müsste im endeffekt für sämtliche reperaturen zahlen wenn ich selber geld verdiene und würde ja aus der ganzen sache gar nicht rauskommen, zumindest nicht ohne schadenersatz zu zahlen weil ich ja laut §137 zwar nicht durch rechtsgeschäfte daran gehindert werden kann, meine veräuserten rechte wahrzunehmen, aber hald im falle einer getroffenen vereinbarung, über den verzicht auf solche rechte, schadenersatzpflichtig wäre. Kann und würde ein Ergänzungspfleger bzw. ein gesetzlicher vertreter so einem vertrag zustimmen? Das wäre ja moderne leibeigenschaft, bzw man würde sich ja in allen fällen an seinem mündel bereichern, entweder durch wegfallen sämtlicher reperaturkosten, oder am schadensersatz den man zu begleichen hätte.
Sowas kann doch nicht rechtens sein oder?

Nießbrauch, Recht, Gesetz, Ausbeutung, BGB, minderjährig, Schenkung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
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