Parkverbot trotz verdecktem Schild gültig?
Ich habe heute einen Strafzettel bekommen, weil ich in einem beschränkten Halteverbot geparkt habe.
Nun war es aber ca. 1 Jahr lang so, dass dieses Halteverbot wegen Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe aufgehoben wurde, warum auch immer. Das dazugehörige Schild wurde währenddessen überklebt.
Ich habe dort in letzter Zeit sehr oft geparkt und bekam nie eine Verwarnung.
Jetzt ist die Baustelle weg, doch das Schild ist immer noch verdeckt, daher bin ich davon ausgegangen, dass es noch nicht wieder gilt.
Kann ich bei diesem Strafzettel Widerspruch einlegen?
5 Antworten
Kann ich bei diesem Strafzettel Widerspruch einlegen?
Ich sehe auf jeden Fall Chancen für dich mit dem Widerspruch erfolgreich zu sein, weil ein Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz vorliegen könnte.
Im folgenden ist ein Artikel zum Sichtbarkeitsgrundsatz:
Liebe Grüße
Das kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Was steht denn auf dem Strafzettel ? Sollst du warten, bis Post kommt? In jedem Fall ist es so, dass wenn du den Strafzettel nicht bezahlst, Post kommt und du dort die Möglichkeit hast dich zu äußern bzw. Widerspruch einzulegen.
Bedenke, dass ein erfolgloser Widerspruch in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von 28,50 Euro zur Folge hat
Foto von dem Schild machen und Widerspruch einlegen.
wollte ich nun, hatte mein Handy vorher nicht dabei. Jetzt wurde es plötzlich entfernt
Denke mal es wird das beste sein das Knöllchen zu bezahlen, es wird nämlich schwer fallen zu beweisen dass zu dem Zeitpunkt als es ausgestellt wurde das Schild noch verklebt war.
Natürlich. Das Bußgeldverfahren stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen kannst du Widerspruch einlegen.
In deinem Fall, wirst du mit Sicherheit recht bekommen. Woher sollst du auch wissen das du dort nicht parken darfst, wenn kein Schild vorhanden ist.
entschuldige für die späte Antwort. Da ich so einen Widerspruch noch nie gemacht habe, wie hat er auszusehen? Gibt es da eine Art Formular oder Vordruck?
Vielleicht gibt es die, das weiß ich gar nicht genau.
Es reicht aber wenn du in deinem Namen schriftlich schreibst du legst Widerspruch ein. Also dieser Satz würde reichen, wäre aber natürlich bescheuert. Ich würde natürlich noch den Grund dazuschreiben. Am besten ein Bild des Schildes hinzufügen.
Ein Standart Satz wäre: Ich, XY, lege hiermit offiziell Widerspruch gegen den Verwaltungsakt in Form des Bußgeldverfahrenens wegen Falschparkens ein. Dazu eventuell noch deine Vorgangsnummer und den Sachverhaltsbezug.
lg
klar kannst du das, am besten mit einem Foto vom verdeckten Schild.
Zusätzlich gehst Du zum Straßenverkehrsamt der Kommune und fragst dort nach, seit wann und wie lange das Halteverbot aufgehoben ist oder war. Vielleicht ist es immer noch aufgehoben.
das mit dem Foto geht nun leider nicht mehr. Hatte vorher mein Handy nicht dabei, jetzt wollte ich es fotografieren und habe bemerkt, dass es jetzt entfernt
Hast du vielleicht anders falsch geparkt? Entgegen der Fahrtrichtung? Zu nah an der Kreuzung? Vor einer Bordsteinabsenkung? Über einem Schachtdeckel? Vorm Zebrastreifen?
alles nein, ich habe so geparkt wie ich es schon seit einem Jahr dort tue und habe nie eine Verwarnung bekommen
entschuldige für die späte Antwort. Da ich so einen Widerspruch noch nie gemacht habe, wie hat er auszusehen? Gibt es da eine Art Formular oder Vordruck?