Parkverbot trotz verdecktem Schild gültig?

5 Antworten

Kann ich bei diesem Strafzettel Widerspruch einlegen?

Ich sehe auf jeden Fall Chancen für dich mit dem Widerspruch erfolgreich zu sein, weil ein Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz vorliegen könnte.

Im folgenden ist ein Artikel zum Sichtbarkeitsgrundsatz:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/38-wirksamkeit-und-bekanntgabe-von-verkehrsregelungen-b-sichtbarkeitsgrundsatz_idesk_PI17574_HI10868196.html

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung, Berufliche Tätigkeit

peterlustiggg 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 17:30

entschuldige für die späte Antwort. Da ich so einen Widerspruch noch nie gemacht habe, wie hat er auszusehen? Gibt es da eine Art Formular oder Vordruck?

xxScarface1990  04.08.2021, 17:55
@peterlustiggg

Das kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Was steht denn auf dem Strafzettel ? Sollst du warten, bis Post kommt? In jedem Fall ist es so, dass wenn du den Strafzettel nicht bezahlst, Post kommt und du dort die Möglichkeit hast dich zu äußern bzw. Widerspruch einzulegen.

Bedenke, dass ein erfolgloser Widerspruch in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von 28,50 Euro zur Folge hat

Foto von dem Schild machen und Widerspruch einlegen.


peterlustiggg 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 17:31

wollte ich nun, hatte mein Handy vorher nicht dabei. Jetzt wurde es plötzlich entfernt

Minijobopa  04.08.2021, 17:48
@peterlustiggg

Denke mal es wird das beste sein das Knöllchen zu bezahlen, es wird nämlich schwer fallen zu beweisen dass zu dem Zeitpunkt als es ausgestellt wurde das Schild noch verklebt war.

Natürlich. Das Bußgeldverfahren stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen kannst du Widerspruch einlegen.

In deinem Fall, wirst du mit Sicherheit recht bekommen. Woher sollst du auch wissen das du dort nicht parken darfst, wenn kein Schild vorhanden ist.


peterlustiggg 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 17:30

entschuldige für die späte Antwort. Da ich so einen Widerspruch noch nie gemacht habe, wie hat er auszusehen? Gibt es da eine Art Formular oder Vordruck?

HfPol110  04.08.2021, 18:09
@peterlustiggg

Vielleicht gibt es die, das weiß ich gar nicht genau.

Es reicht aber wenn du in deinem Namen schriftlich schreibst du legst Widerspruch ein. Also dieser Satz würde reichen, wäre aber natürlich bescheuert. Ich würde natürlich noch den Grund dazuschreiben. Am besten ein Bild des Schildes hinzufügen.
Ein Standart Satz wäre: Ich, XY, lege hiermit offiziell Widerspruch gegen den Verwaltungsakt in Form des Bußgeldverfahrenens wegen Falschparkens ein. Dazu eventuell noch deine Vorgangsnummer und den Sachverhaltsbezug.

lg

klar kannst du das, am besten mit einem Foto vom verdeckten Schild.


bwhoch2  04.08.2021, 14:27

Zusätzlich gehst Du zum Straßenverkehrsamt der Kommune und fragst dort nach, seit wann und wie lange das Halteverbot aufgehoben ist oder war. Vielleicht ist es immer noch aufgehoben.

peterlustiggg 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 17:32

das mit dem Foto geht nun leider nicht mehr. Hatte vorher mein Handy nicht dabei, jetzt wollte ich es fotografieren und habe bemerkt, dass es jetzt entfernt

Hast du vielleicht anders falsch geparkt? Entgegen der Fahrtrichtung? Zu nah an der Kreuzung? Vor einer Bordsteinabsenkung? Über einem Schachtdeckel? Vorm Zebrastreifen?


peterlustiggg 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 15:19

alles nein, ich habe so geparkt wie ich es schon seit einem Jahr dort tue und habe nie eine Verwarnung bekommen