Kühlschrank kaputt kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

9 Antworten

Du kannst nicht einfach zurücktreten. Du musst dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, also neues Gerät oder Reparatur. Zurücktreten geht, wenn der Verkäufer sich kulant zeigt, aber er muss es nicht.


verreisterNutzer  03.08.2021, 16:31

Wenn der Verkäufer seiner Nacherfüllungspflicht nicht oder nach 2 Versuchen nicht erfolgreich nachkommt, oder dies nicht innerhalb angemessen gesetzter Frist erfolgt, entsteht schon von gesetzlicher Seite Rücktrittsrecht wegen Sachmangel. Dagegen kann der Verkäufer sich dann kaum noch wehren. Mit Kulanz hat das dann nichts mehr zu tun.

Der Verkäufer hat vorher die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück treten, nämlich dann wenn Nacherfüllung nicht wirtschaftlich oder nicht möglich ist.

Mit dem Händler sprechen. Danach das Teil wieder zum Händler schicken, oder an die Adresse die er dir nennt. Der Händler hat nun das Recht nachzubessern, also das Gerät reparieren zu lassen. Ist es repariert, was vielleicht 2 Monate dauert, bekommst du es wieder.


verreisterNutzer  03.08.2021, 16:41

Eine angemessene Frist ist niemals länger als eine Neulieferung nicht lagermäsiger Ware im Normalfall dauert. Hier wären meiner Meinung nach zwei Wochen angemessen aber nicht zwei Monate. Aber man muss auch wissen, dass die Frist zur Nacherfüllung erst beginnt wenn sie durch den Kunden idealerweise schriftlich, ausgesprochen wird.

Elumania  03.08.2021, 16:50
@verreisterNutzer

2 Monate war irgend ein technisches Gerät von mir vor einiger Zeit in Reparatur. Natürlich fand ich das auch nicht angemessen.

Heute ist Dienstag, etwas Geduld.

Du könntest direkt beim Hersteller Mal anrufen und nachfragen.

Wenn du es bei Otto gekauft hast, kümmern die sich eigentlich.

Du musst zunächst eine Nachbesserung verlangen, bevor du Rücktritt geltend machen kannst. Eine Nachbesserung kann in Form von Reparatur oder neulieferung erfolgen. Erst nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung kann ein Rücktritt geltend gemacht werden. Eine Ausnahme ist, wenn der Verkäufer die nachbesserung endgültig verweigert. Es muss aber für die nachbesserung eine angemessene Frist gesetzt werden. Hierbei nicht unter zwei Wochen. Wenn dir Schaden entsteht durch die nachbesserung kannst du entsprechenden Schadensersatz zusätzlich verlangen. Steht alles in §§ 433 ff BGB. Kann aber für Laien sehr irreführend oder unverständlich sein. Ggf ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt vereinbaren.

Die Reklamation SCHRIFTLICH machen. Du musst dem Lieferanten zwei Möglichkeiten zur Nachbesserung einräumen. Erst DANACH könntest du vom Vertrag zurück treten. Für die verdorbenen Lebensmittel kannst du Schadensersatz verlangen.