Darf ein Facharzt den Hausarzt über den Gesundheitszustand informieren (ohne Überweisung)?
Ich habe heute einen Befundbericht von einem Facharzt abgeholt. Hierbei erfuhr ich, dass er den Bericht auch an den Hausarzt geschickt hat. Ich habe den Facharzt ohne Überweisung aufgesucht. Natürlich ist die Weitergabe der Infos über meinen Gesundheitszustand in meinem Interesse, mich würde dennoch mal (aus juristischer Sicht) interessieren, ob er die Infos hätte weitergeben dürfen. Er hat mich dahingehend nie nach meinem Einverständnis gefragt und ich habe ihn auch nie von der Schweigepflicht entbunden.
8 Antworten
Rein rechtlich darf er das natürlich nicht, steht auch irgendwo in §§83,88 SGB V.
Meist sichert er sich jedoch bereits im Erhebungsbogen gleich bei der ersten Behandlung ab, wo nach Hausarzt gefragt wird und auch das Einverständnis zur Weitergabe erklärt wird.
Sicher dass du auf dem Erstaufnahmebogen nicht angegeben hast "Mein Hausarzt ist ..." und angekreuzt hast "Befunde dürfen weitergegeben werden"?
Ansonsten tatsächlich; nein nicht erlaubt , du müsstest aber schon einen echten Schaden davon haben, um da rechtlich was machen zu können
Danke für den Hinweis. Aber ganz ehrlich diesen Facharzt möchte ich nicht nochmal sehen und die Praxis auch nicht nochmal betreten, dafür gibt es Gründe, aber das gehört jetzt natürlich nicht hierher. Ich frage tatsächlich nur aus Interesse.
Ja, wenn man sich bei einem Arzt nicht wohl fühlt, sofort wechseln. Dafür geht es um zu viel.
Nimmst du am sogenannten Hausarztmodell teil, dann werden die Facharztberichte ja an den Hausarzt geschickt. Was per se ja nicht schlecht ist.
Übrigens wirst du das Einverständnis beim FA wohl gegeben (und dann vergessen) haben ;)
Hier mal etwas interessantes zu dieser Thematik. Bitte auch Fall 3 und 4 betrachten!
Hierbei erfuhr ich, dass er den Bericht auch an den Hausarzt geschickt hat.
Woher wusste er, wer dein Hausarzt ist?
Hast du bei der Angabe deines Hausarztes evtl. unbemerkt auf einem Fragebogen der Daten- und Befundweitergabe zugestimmt. Oder war die Freigabe in der Datneschutzerklärung "versteckt"?
Er hat mich dahingehend nie nach meinem Einverständnis gefragt und ich habe ihn auch nie von der Schweigepflicht entbunden.
Wenn das Nachweisbar so ist, dann durfte er die Ergebnisse nicht weiterleiten.
Ohne Überweisung und ohne dein Einverständnis zur Befundübermittlung eigentlich nicht. Aber rechtlich dagegen vorzugehen, bringt nichts.
Man muss leider heutzutage selbst auf vieles ein Auge haben und ganz klare Ansagen machen. Bestimmt, aber höflich.
Also irgendein Formular musste ich mal ausfüllen. Die Frage nach dem Hausarzt wurde dabei nicht gestellt. Den Namen hat er persönlich, mündlich erfragt. Ob die Frage, ob die Befunde weitergereicht werden dürfen, darin erfasst war, weiß ich nicht mehr.