Die Schule hat die Befreiung meiner Tochter für meine Hochzeit abgelehnt. Kann ich noch anders vorgehen?

Ich möchte im Ausland heiraten. Dafür habe ich geplant eine Woche mit meinen Kindern nach Tunesien zu fliegen. Auf Grund von Corona halten wir unsere Hochzeit so klein wie möglich sodass nur meine Kinder mit kommen sollen.

Ich habe jeweils einen Antrag auf Befreiung bei der jeweiligen Schule beantragt. Es handelt sich um 3 Tage, da der Montag und der Dienstag bewegliche Ferientage sind. Während die Schule der jüngeren Tochter die Befreiung genehmigt hat, hat die Schule der altern Tochter die Befreiung nicht erlaubt mit der Begründung, dass ich eine Hochzeit ja in den Ferien planen kann.

Durch Corona mussten wir unsere üblichen Pläne der Hochzeit im letzten Jahr schon über Bord werfen. Jetzt rennt uns die Zeit davon, weil unsere Dokumente für die Eheschließung ihre Gültigkeit verlieren und wir dann alles erneut beantragen müssen. Das ist wieder mit viel Zeit, Aufwand und viel Geld verbunden.

Ebenso ist das für uns alle auch eine psychische Belastung. Ich habe all diese Gründe in der Antragstellung auf Befreiung aufgeführt und habe eine sehr freche Antwort von der Schulleitung erhalten. Ich könne ja auch nur von Samstag bis Dienstag fliegen...als würde ich mal eben mit dem Auto in die Nachbarstadt fahren. Ich muss ja nicht erwähnen, dass der Flugverkehr sehr eingeschränkt ist.

Es wäre nicht zu verantworten, nach all den Schulschließungen und Distanzunterrichtes, das Kind schon wieder nicht am Präsenzunterricht teilhaben zu lassen. Es geht hier um 3 Tage...

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, ohne mein Kind krankschreiben zu lassen? Hat da jemand Erfahrung?

Das Leben besteht doch nicht nur aus Schule. Ich bin einfach nur sauer und enttäuscht. Mein Kind hat bitterlich geweint und ich befinde mich jetzt in einer katastrophalen Lage. Ich muss dazu sagen, dass meine Tochter eine absolute Musterschülerin ist, ihre Klassenlehrerin hätte nichts gegen die Freistellung.

Schule, Hochzeit, Recht
Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium
Aussage zurück nehmen wegen Bedrohung bei der Polizei?

ich bin 15 Jahre alt, und ich bin als eine Zeugin in einem Fall verwickelt wo es um jugendpornographie geht. Und zwar als ich meine Zeugen aussagen vor ein paar Wochen gemacht habe, hab ich einen Namen erwähnt weil sie mich fragten wen der Typ alles die Videos geschickt hat. Dann sagte ich der Polizistin den Namen und sagte noch dazu dass ich glaube aber ich denke eher nicht dass er das Video bekommen hat. Nach dieser Aussage ein paar Wochen später, wurde dieser Typ den ich den Namen bei der Polizei gesagt hatte, auch bei der Polizei eingeladen als Zeuge und Als Täter verdächtig wegen verbreiten des Videos. Ein Tag später kam er zu mir und sagte "irgendeiner von euch (also ich eine Freundin und der Typ um den es geht) hat meinen Namen bei der Polizei gesagt ich hab garnichts damit zu tun nimmt meinen Namen da raus". Danach schwörte er auf seine Mutter dass wenn er herausfindet dass es die Person wäre den er hasst, erhängt er den vor allen in der Schule auf. Dieser Typ wo bedroht wurde bekam Angst, und hat den erzählt dass ich seinen Namen bei der Polizei gesagt hatte. Heute morgen kam ein Freund von ihm zu mir und sagte "ja warum hast du seinen Namen gesagt" und hat gesagt dass ich "am Arsch" wäre. Ich bekam Angst und ging zum Direktor und er meinte ich sollte auf garkeinen Fall sein Namen zurück nehmen, weil wenn er doch was damit zu tun hat bekomm ich eine Strafe wegen falscher Aussage. Meine Familie hingegen sagt ich soll zur Polizei gehen und sein Namen weg machen. Jetzt dass Hauptthema: kann ich eine Strafe bekommen, wenn ich aus Angst weil ich bedroht wurde sein Name zurück nehme und es sich herausstellt dass er doch was damit zu tun hat?

Lassen sie es ist 100%
Seinen Namen zurück nehmen 0%
Polizei, Recht, bedrohung, Liebe und Beziehung, Zeugin

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