Ist es strafbar sich Dr. zu nennen?

8 Antworten

Bei Spielcharakteren geht das. Und in Ö ist es auch möglich.

Man darf nur nicht offiziell von sich behaupten, ein Arzt zu sein, und Patienten behandeln.

Der Doktortitel ist ein akademischer Grad, ebenso wie der Magister, Bachelor oder Diplom. Es gibt den § 132a StGB, Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

(1) Wer unbefugt
1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Also: Ja.

Der Professor ist kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung. Hier greift diese Regelung nicht.

Ich würde gern einen Spielcharakter Dr. Moe - Ron (Moron) nennen.

Hier greift diese Regelung auch nicht, weil der Titel einem fiktiven Charakter gegeben wird bzw. von einem fiktiven Charakter geführt wird. Du führst den Titel ja nicht, sondern ein nicht existentes Wesen. Wenn das ein Problem wäre, hätte Klausjürgen Wussow z. B. ein Problem gehabt. Er hat viele Jahre in der Fernsehserie "Schwarzwaldklinik" den Dr. Brinkmann gespielt.


Photon123 
Beitragsersteller
 21.01.2022, 10:14

Und was wäre wenn man sich z. B. Bachelor of Hartz nennen würde? Weil da ist ja Bachelor drin, aber eben fiktive Richtung.

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franzhartwig  21.01.2022, 15:03
@Photon123

Da sehe ich kein Problem, weil Bachelor an sich noch kein Akademischer Grad ist, sondern nur die komplette Bezeichnung wie Bachelor of Arts, Bachlor of Science, Bachelor of Law, etc. Bachelor of Hartz ist kein Akademischer Grad. Bachelor bedeutet übrigens auch "Junggeselle".

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nordchloeaner  28.06.2022, 16:23

"Wer unbefugt [...] Amts- oder Dienstbezeichnungen führt" und danach sagst du: "Ein Professor ist kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung. Hier greift diese Regelung nicht." Das ist ein Widerspruch in sich.

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franzhartwig  28.06.2022, 22:56
@nordchloeaner
Das ist ein Widerspruch in sich.

Auf den ersten Blick ja. Ich war da nicht ausführlich genug. Es ist die Amtsbezeichnung eines Inhabers einer Professur. Um Professor zu sein, muss man allerdings keine Professur innehaben. Bei einem Professor ohne Professur ist "Professor" keine Amtsbezeichnung.

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Grundsätzlich ist das im §132a Strafgesetzbuch geregelt, denn das unrechtmäßige Führen eines Titels ist eine Straftat.

Ob das auch innerhalb von Computerspielen für den Usernamen gilt, das kann ich Dir nicht sagen.

ist nur strafbar wenn man sich so im echten leben vorstellt oder so oder daduch irgendein vorteil im echten Leben hat

Strafbar wird es erst, wenn man versucht, sich durch den Doktortitel, der nicht existent ist, Vorteile zu verschaffen.

Ansonsten kann man z.B. für einen Künstlernamen einen Doktortitel verwenden.

Z.B. der Rapper Dr. Dre macht das.


Oponn  21.01.2022, 09:35

Nein, das stimmt so nicht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

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rallerapper799  21.01.2022, 09:37
@Oponn

Es wird aber auch nicht missbräuchlich genutzt, wenn es für einen Künstlernamen verwendet wird. Gefährlich wird es erst, wenn man anfängt, sich mit realem Namen unter dem Titel vorzustellen.

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alexander44233  21.01.2022, 09:39
@Oponn

Prinzipiell ist es nicht komplett Strafbar. Also stimmt deine Aussage mit "Nein" hier nur bedingt. Es ist die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG zu beachten. Die Ausübung der Kunstfreiheit kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Strafbarkeit nach § 132a StGB ausscheidet und das Führen eines Titels erlaubt (also nicht unbefugt) ist. Es kommt also auch maßgeblich darauf an, ob die Verwendung des akademischen Titels dem Künstlernamen zu einer Verwechslungsgefahr führt, sodass man annimmt das man einen akademischen Titel hat => Dann ist es strafbar. Oder ob erkennbar ist, dass es sich um einen Künstlernamen handenl tut.

Es ist also für jeden Künstlernamen eine Einzellfallprüfung erforderlich.

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Oponn  21.01.2022, 09:50
@alexander44233

Sorry, aber diese Behauptung

Strafbar wird es erst, wenn man versucht, sich durch den Doktortitel, der nicht existent ist, Vorteile zu verschaffen.

ist schlicht falsch. Also stimmt mein Nein eben doch.

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alexander44233  21.01.2022, 09:53
@Oponn

Bitte auch begründen was daran "schlicht falsch" sein sollte. Und bitte auch beachten, dass hier die Rede von der Künstlerfreiheit ist in Verbindung damit, dass erkennbar ist das es sich um einen Künstlernamen handeln sollte. Das man sich nicht einfach "Dr. Schmidt" nennen kann und das als Künstlernamen eintragen kann, sollte klar sein. Bei Künstlernamen wie "Dr.acular" sollte wohl erkenntlich sein.

Bitte begründete Antworten als schlichte Antworten. Davon hat jeder mehr ;)

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Oponn  21.01.2022, 10:11
@alexander44233

Weil es nicht erst dann strafbar wird, wenn man versucht sich Vorteile zu verschaffen. Und in der Aussage, die ich kritisiere, ist von Künstlerfreiheit nicht die Rede.

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alexander44233  21.01.2022, 10:19
@Oponn

Dann ist deine Antwort aus dem Kontext gerissen, da deine zitierte Stelle in Verbindung mit der Aussage ist, nicht im einzelnen. Bitte zukünftig auf das ganze eingehen anstatt die Textstellen einzeln raus zu ziehen nur um es revidieren zu können (:

Wenn der Satz einzeln, nicht im Kontext und Zusammenhang mit der Künstlerfreiheit stehen würde, dann ja, dann ist es ein Straftatsbestand sich einen Doktortitel anzueigenen der nicht existent ist.

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Oponn  21.01.2022, 10:21
@alexander44233

Die Aussage steht nicht im Kontext. Das ist ein separater Absatz. Der nächste Absatz beginnt dann auch mit dem begriff ansonsten. Was man mir vorwerfen kann, ist, dass ich den Bezug nicht eindeutig hergestellt habe.

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