Weihnachtsgeld für Werkstudenten Pflicht?
Hätte kurz eine rechtliche Frage zu einem Werkstudentenvertrag. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz muss der AG ja auch den Werkstudenten ein 13. Gehalt zahlen, sofern er das bei der restlichen Belegschaft auch tut. Ist also eine Klausel im Vertrag, die die Zahlung ausschließt, unwirksam?
BG
3 Antworten
Da liegst Du mit Deiner Vermutung völlig richtig!
Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen von einer Leistung auszuschließen, die er ansonsten allgemein gewährt, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt.
Und alleine die Tatsache "Werkstudent" ist kein solch rechtfertigender Grund.
Diese Klausel in Deinem Vertrag, die den Anspruch auf Weihnachtsgeld (das der Arbeitgeber ansonsten allgemein gewährt) ausschließt, ist also rechtswidrig und damit unwirksam.
Vielen Dank, der Auffassung war ich auch. Beste Grüße
Ein Werkstudent ist nicht notwendigerweise mit anderen Arbeitnehmern gleichgestellt.
Hat der Werkstudent zB einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wenn nicht, müssen für ihn auch nicht alle Regeln gelten, die für die sonstige Belegschaft gültig sind.
Wenn das 13. Gehalt in deinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde, ist das so wirksam. Du hast dich mit deiner Unterschrift einverstanden erklärt.
Deine Antwort ist falsch.
Siehe zur Erklärung meine eigene Antwort.
Klauseln sind nicht schon alleine deshalb wirksam, weil sie unterschrieben wurden, sie müssen auch einer Überprüfung nach Recht und Gesetz standhalten!