Erbe?

11 Antworten

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Du kannst nicht verhindern, dass Kind 1 den Pflichtteil einfordert- wenn du es per Testament enterben würdest.

Was sinnvoll ist- kommt auf den Wert des Hauses und dein Vermögen an.

Entweder tatsächlich bereits heute den Pflichtteilsverzicht mit dem Kind für sich und seine Nachfolger beurkunden.

Oder das Testament in welchem du deine Frau und eure gemeinsamen Kinder als Erben einssetzt und Kind 1 ein Vermächtnis im Wert mindestens in Höhe Pflichtteil zukommen lässt.

Beim Berliner Testament mit welchem deine Ehefrau noch frei über das Haus verfügen kann - selbst wenn ihr alle 4 Kinder als Schlusserben einsetzt - als Kind 1 würde ich persönlich über die Brücke nicht gehen.

Im schlimmste Fall müsste deine Frau sogar 4 Pflichtteile ausbezahlen. Könnte man nur mit einer Strafklausel ausschließen - aber will man das? Wer wird dann Ersatzerbe.

Das Stichwort, nachdem ihr sucht, ist das sogenannte Berliner Testament! Damit wird, falls du zuerst stirbst, erst mal alles an deine Frau vererbt, also nicht nur 50%, wie laut Gesetz vorgesehen.

Am besten wäre es aber, wenn ihr euch mal anwaltlich bzw. notariell beraten lasst, was genau ihr testamentarisch verfügen solltet und rechtlich unproblematisch könnt, um das zu erreichen, was ihr erreichen wollt. Und noch besser wäre es, wenn ihr mit ALLEN euren Kindern darüber redet und einvernehmliche Lösungen findet, damit es eben keine Erbschaftsstreitigkeiten gibt...


HugoGuth  19.06.2022, 13:32

Das uneheliche Kind kann aber trotzdem sofort den Pflichtteil einklagen!

Wenn du ohne ein Testament zu hinterlassen verstirbst, würden nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln Deine Ehefrau 50% und jedes deiner insgesamt 4 Kinder je 12,5% (= 1/8) Deines Nachlasses erben. Dein voreheliches Kind wäre dann allerdings zu 1/8 an deinem ganzen Nachlass anteilig beteiligt, sodass es bei allen den Nachlass betreffenden Maßnahmen mitwirken und zustimmen müsste. Daher solltest du dir überlegen, wenn du befürchten müsstest, dass der Familienfrieden dadurch gestört würde, ein Testament zu errichten (zweckmäßig notariell, aber auch eigenhändig ge- und unterschrieben ausreichend), in dem Du entweder bestimmte Vermögenswerte (z.B. Geld oder Wertpapiere) im Wert von 1/16 des Nachlasses (die Hälfte des gesetzl. Erbteils) dem vorehelichen Kind als Vermächtnis zuwendest (dann hätte es kein Mitwirkungsrecht am Gesamtnachlass als Miterbe) oder einfach verfügst, dass es nur seinen Pflichtteil (1/16) erhalten soll. Wenn du dieses Kind aber "gleichrangig" mit deinen ehelichen behandeln und nur vermeiden willst, dass es Miterbe wird, kannst du ihm ein Vermächtnis in Höhe von 1/8 (also gleich seinem gesetzl.Erbteil) testamentarisch zuwenden. Dann ist es vermögensmäßig den anderen Kindern gleichgestellt, hat aber keinen Einfluss darauf, wie die anderen Kinder und die Ehefrau mit dem Nachlass umgehen und damit verfahren.

Du kannst dein Kind enterben, dann bekommt es nur den Pflichtteil, der zwischen 8% und 10% deines Vermögens belaufen sollte.

Die einzige Möglichkeit dies zu verhindern wäre, dein Vermögen zu Lebzeiten auf deine Frau oder deine anderen Kindern zu übertragen.


Artus01  20.01.2022, 17:59
Die einzige Möglichkeit dies zu verhindern wäre, dein Vermögen zu Lebzeiten auf deine Frau oder deine anderen Kindern zu übertragen.

Dann muss er aber noch 10 Jahre leben. Wenn in der Zwischenzeit seine derzeitige Ehefrau das Weite sucht bleibt ihm nichts mehr.

AnglerAut  20.01.2022, 18:01
@Artus01

Ich habe nicht gesagt, dass diese Variante ohne risiko ist. Bleibt trotzdem der einzige Weg den Pflichtteil zu verringern.

Artus01  20.01.2022, 18:03
@AnglerAut

Der Pflichtteil kann nicht verringert werden. Warum das Ding wohl Pflichtteil heisst?

AnglerAut  20.01.2022, 18:26
@Artus01

Wenn kein Vermögen mehr da ist, dann bleibt auch nichts für den Pflichtteil.

Deinem Kind ständen, enterbst du es 6,25% deines Nachlasses in Geld zu. Du kannst mit dem Kind einen Erbverzichtsvertrag bei einem Notar machen und es jetzt geldlich abfinden, denn umsonst machen die wenigsten einen Ebverzicht.

Überträgst du das Haus auf deine Frau gilt die 10- Jahresfrist nicht, d.h. dein Kind kann trotzdem den Pflichtteil auf das Haus fordern.

Am besten, du setzt dich mit dem Kind zusammen, bietest jetzt einen Betrag an, der dem Erbe nach heutigem Stand entsprechen würde (dem Pflichtteil) und dann hoffen, daß es darauf eingeht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

hilflos99  21.01.2022, 13:03

man kann ein Haus nicht übertragen, sondern nur verkaufen oder verschenken und da gilt die 10 Jahres Frist