Abmahnung wegen...?

6 Antworten

Eine Abmahnung bekommt man in aller Regel wenn man sich den Anweisungen und den Regeln widersetzt. Also für den erstgenannten Punkt würdest du definitiv eine Abmahnung reingedrückt bekommen wenn das ein Vorgesetzter herausfindet, da es sich um private Zwecke handelt. Außerdem kann man eine Abmahnung für z.B Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Fehlverhalten, Störung des Betriebsfriedens, Trunkenheit am Arbeitsplatz oder Diebstahl bekommen. Für letztere beide könnte einem sogar auch die fristlose Kündigung reindonnern.

Zum ersten: eine private Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig! Also es reicht nicht, dass es vorher womöglich nur nicht verboten wurde!

Zur Info sh.:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/6-ueberlassung-und-nutzung-von-arbeitsmitteln-iv-personalcomputerlaptop_idesk_PI17574_HI11617094.html

Zum zweiten: wodurch sollte ein abmahnfähiger Grund entstanden sein, wenn es keine entsprechende Anweisung gab?

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

melodia756 
Fragesteller
 21.01.2022, 21:40

Zum 1. Die Erlaubnis hat er mündlich ausgesprochen.

Nun wird die Einrichtung geschlossen. Er ist sehr gereizt. Nun frage ich mich, ob er mir jetzt eine Abmahnung eindrücken könnte.

Zum 2. Ja, die Anweisung ich möge heute länger da bleiben wurde nicht ausgesprochen. Die Einrichtungsleitung meinte nur, dass man sich gegenseitig hilft, wenn was ansteht. Und das tat ich bisher auch. Bin bloß pünktlich los, als ich Schluss hatte...aber man weiß ja nie, was Leute anstellen, wenn sie mal schlechte Laune haben. Wie gesagt, die Einrichtung soll geschlossen werden, daher ist er emotional und wütend derzeit.

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diewoelfin0815  21.01.2022, 21:47
@melodia756
Die Erlaubnis hat er mündlich ausgesprochen

Kannst Du das für den Worst Case auch beweisen? Weil wenn Du es nicht nachweisen kannst, hast letztendlich Du die Ar...karte.

Zum 2.: Rechtlich wird er Dir nichts können. Aber Chefs und Kollegen greifen in so einem Fall dann als Antwort auch gern mal zu anderen fiesen, aber rechtlich zulässigen Maßnahmen.

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melodia756 
Fragesteller
 21.01.2022, 21:50
@diewoelfin0815

das merk ich auch. Ich studiere beispielsweise nebenbei und stehe kurz vor`m Abschluss und ich merke, dass sie sobald ich da bin, anfangen über mein Studienfach herzuziehen... oder andere Sprüche loszulassen, die mich spüren lassen, dass es auch etwas mit mir zu tuen hat. Ich bleib freundlich und ignorier sie. Die Einrichtung schließt. Die Stimmung bei den Kollegen ist gereizt. Für mich war von Beginn an klar, dass ich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehe.

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diewoelfin0815  21.01.2022, 21:51
@melodia756
Für mich war von Beginn an klar, dass ich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehe.

Tut das nicht jeder? 😉

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Das erste ist ein normaler Abmahngrund, das zweite ist (wenn nicht anders vertraglich vereinbart!!) Quatsch.


melodia756 
Fragesteller
 21.01.2022, 21:36

beim 1. hat die Einrichtungsleitung gesagt, dass ich das dürfe. Jedoch hat er es nur mündlich gesagt. Jedoch könnt ich es jetzt nicht beweisen. Muss er mich dabei erwischen? Ist es nicht so, dass er erst eine Einwilligung des Betriebsrates benötigt, um sich meinen Suchverlauf anzusehen? Damals hatte ich nicht viel zu tuen und da hat er es mündlich ausgesprochen. Jetzt mach ich es auch nicht mehr. Das ist mittlerweile einige Wochen her.

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Für den ersten Punkt gibts eine, wenn die private Nutzung ausdrücklich untersagt ist.


melodia756 
Fragesteller
 21.01.2022, 21:30

also, die Einrichtungsleitung meinte ich dürfe es, weil zum damaligen Zeitpunkt eh nicht viel los war.

Doch nun hat er viel zu tuen und ich weniger. Wahrscheinlich wird die Einrichtung geschlossen. Könnte er im Nachhinein eine Abmahnung aussprechen, weil er sich dann anders entscheiden hat?

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Der Computer ist leider nicht wasserdicht. Zünd einfach dein Chef an!

Liebe Grüße