Ex Partner ist ausgezogen und will nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus?
So mein ex Partner ist ausgezogen zum 1.1.22
Er hat einen neuen Mietvertrag und ist auf seiner alten Adresse, laut Einwohnermeldeamt auch nicht mehr gemeldet
Wir haben beiden den Mietvertrag
unterschrieben . Er meint Vermieterin kann nicht ohne weiteres einen neuen Mietvertrag aufsetzen, wegen 3 Monate Kündigungsfrist, die Hälfte will er natürlich nicht mit bezahlen, für die 3Monate,er hat ja kein Geld und ist Hartz IV Empfänger,so kommt er dann um die ecke
So gesehen hat er 2 Mietverträge am laufen, da er aus meinen nicht raus möchte und bekommt zusätzlich vom Amt.
Meine Frage geht das überhaupt das die Vermieterin doch einen neuen Mietvertrag aufsetzen kann oder gibt es rechtlich gesehen Ärger, für die Vermieterin
7 Antworten
Ex Partner ist ausgezogen und will nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus?
Das ist auch nicht möglich. Ein MV mit zwei oder mehreren Vertragspartnern auf der Mieterseite kann nur insgesamt gekündigt werden, nicht in Teilen. Ihr müsst daher den MV insgesamt kündigen, erst dann kann der VM mit demjenigen Mieter, der das MV fortsetzen möchte, einen neuen MV schließen (muss es aber nicht).
Dem VM steht weiterhin der volle Mietzins zu; bei wem er diesen einfordert, ist ihm überlassen. Es dürfte davon auszugehen sein, dass der VM selbigen von dir einfordert. Dir steht aber im Gegenzug ein zivilrechtlicher Zahlungsanspruch gegen den Expartner zu; dieser sollte angemahnt und dann per MB/VB auch tituliert werden.
Der zweite MV wäre rechtsungültig, da bereits ein MV besteht. Damit bewegen wir uns im Bereich Schadenersatz bzw. Betrug.
Hm ... angenommen Sie zahlt "offiziell" keine Miete sondern ein paar Monate in Bar. Vermieter kündigt fristlos wegen ausstehenden Miete. Dann wäre ein neuer Vertrag möglich.
Sofern man dem Vermieter vertrauen kann (denn er könnte ja Mahnbescheid senden und Barzahlung leugnen) wäre das eine Lösung?
Wozu das Ganze? Wenn der VM nicht mitwirkt, ist das ohnehin sinnlos. Den Expartner auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu verklagen ist weitaus zielführender.
Hallo, in diesem Fall können Gespräche mit dem Vermieter hilfreich sein und natürlich auch mit dem EX.
ob der Vermieter an nur eine Person vermieten möchte, solltest du vorher abklären.
ob es rechtlich haltbar ist, das der EX zwei Mietverträge hat weiss ich nicht, zweifle aber daran. Sollte das Amt tatsächlich für zwei Wohnungen an ihn den Mietzins zahlen, handelt es sich zweifelsfrei um Sozialbetrug, den du beim Amt anzeigen kannst. Dann löst sich das Problem voraussichtlich schnell.
Bei uns nahmen wir die gemeinsame Kündigung an und vermieteten nur an die Frau.
Ihr müsst den Mietvertrag GEMEINSAM kündigen, damit die Vermieterin einen Neuen Vertrag aufsetzen kann.
Und ob das mit den zwei Mietverträgen als Hartz4 Empfänger so Rechtens ist, würde ich mal beim Jobcenter nachhaken. Dann ihn zur Rede stellen und ihn zur Not dort anschwärzen.
Joar Amt hab ich aich bescheid gesagt, auch das er weder kündigung geschrieben hat und sonstiges. Da ich das nicht verstehe.
Von mein Bruder die Freundin, sind auch auseinander gegangen, das Elbe spielchen fast, mein Bruder sich getrennt, beide haben den Mietvertrag unterschrieben alles. Sie kriegt ihn ohne weiteres aus dem Mietvertrag, bekommt ihn abgemeldet übers Einwohnermeldeamt,kann ihm beim Amt abmelden,aber unser einer kann/darf das nicht.
Versteh ich
nicht
Dann schreib deinem Ex-Freund einen Brief in dem du erklärst, dass er dadruch NUR Nachteile hat.
Er ist ja aus der Wohnung schonr aus, also was bringt es ihm im Mietvertrag zu stehen. Du kannst die Kosten eventuell einfordern, er bekommt Probleme mit dem Jobcenter etc...
Joar Amt hab ich aich bescheid gesagt, auch das er weder kündigung geschrieben hat und sonstiges. Da ich das nicht verstehe.
Nochmal: Der MV kann nur im Ganzen gekündigt werden. Wenn der VM zustimmt, kann man den bestehenden MV durch eine Vertragsänderung ergänzen und einen der im MV gelisteten Mieter aus dem Vertrag herausnehmen. Das geht aber nur bei Zustimmung aller Parteien, sonst nicht.
Sie kriegt ihn ohne weiteres aus dem Mietvertrag, bekommt ihn abgemeldet übers Einwohnermeldeamt,kann ihm beim Amt abmelden,
Da hast du etwas ziemlich falsch verstanden.
Wenn sich alle Vertragspartner einig sind, kann er aus dem Mietvertrag entlassen werden, ohne einen neuen aufzusetzen. Kommt natürlich darauf an, ob der Vermieter da mit macht.
So gesehen hat er 2 Mietverträge am laufen, da er aus meinen nicht raus möchte und bekommt zusätzlich vom Amt.
Er bekommt doch nicht zwei Mieten bezahlt. Was sein Problem ist, verstehe ich auch nicht so ganz, denn durch die Situation ergeben sich für ihn nur Nachteile. Solltest du die Miete nicht zahlen (können) kann sich der Vermieter auch an ihn wenden, wenn er noch im Mietvertrag steht.
Keiner von euch beiden kann den Mietvertrag allein kuendigen. Das koennt ihr nur gemeinsam. Dann muesst ihr aber auch beide raus.
Natuerlich kannst du dann versuchen, mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag zu schliessen. Ob der sich darauf aber einlaesst?
Wenn dein Mitmieter einer gemeinsamen Kuendigung nicht zustimmt, kannst du ihn auf Zustimmung verklagen. Das geht normalerweise ziemlich schnell un problemlos, weil er in aller Regel zur Zustimmung verpflichtet ist.
Mal angenommen Sie und Vermieter sind sich einig. Setzen einfach neuen Vertrag auf mit nur ihr als Mieterin.
Was will der Ex machen? Sein Wohnsitz ist umgemeldet, nachweisbar ausgezogen, und zahlt keine Miete/beteiligt sich nicht. Selbst wenn er Klage erhebt, auf was und mit welchen Ziel? Ihm ist ja kein Schaden entstanden.