Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?
Wenn meine Freundin zu mir zieht, wer stellt diese dann aus, ich selbst oder der Vermieter?
7 Antworten
Wenn sie bei dir einzieht, ohne als weitere Hauptmieterin mit in den Mietvertrag aufgenommen zu werden (also z.B. als deine Untermieterin), musst du die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Soll sie aber als weitere Hauptmieterin mit in den Mietvertrag aufgenommen werden (was fuer euch eigentlich nur Nachteile bringen wuerde, dem Vermieter aber Vorteile), ist der Vermieter zustaendig.
Die Wohnungsgeberbestätigung musst Du für Deine Freundin ausstellen.
Du musst Deinen Vermieter auch über dein Einzug Deiner Freundin informieren.
Bleibst Du der alleinige Mieter der Wohnung, wozu ich Dir nur dringend raten kann, dann zieht Deine Freundin lediglich zu Dir.
Möchtest Du Deine Freundin mit in den Mietvertrag aufnehmen, benötigst Du die Zustimmung Deines Vermieter, welche er Dir sicher erteilt, da er dann bei einem Mietausfall auf zwei Mieter zugreifen kann.
Wenn Deine Freundin allerdings mit in den Mietvertrag aufgenommen wird, kannst Du bei einer eventuellen Trennung nur gemeinschaftlich mit Deiner Freundin die Wohnung kündigen.
Die bestätigt, dass die Person dort wohnt, wird bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt.
Den Zuzug meldest deinem Vermieter, der kann/wird die Nebenkosten anpassen.
Du bist Wohnungsgeber. Sie steht nicht im Mietvertrag
Du musst deinem Vermieter doch sowieso den Zuzug deiner Freundin melden. Dann kann er auch die Bescheinigung ausstellen.
Es ist richtig, dass der Mieter dem Vermieter den Einzug der Freundin melden muss. Diese muss dem Einzug auch zustimmen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss allerdings der Mieter für seine Freundin erstellen.
Nur wenn Beide gemeinsam Mieter der Wohnung werden, muss diese vom Vermieter erstellt werden.
Nein, der Zuzug ist nur kurzfristig gedacht bis sie eine eigene Wohnung findet
Aber können wir schon vorher zum Meldeamt die Anmeldung vornehmen?
Du gibst deiner Freundin Unterkunft, ergo stellst du die Wohnunggeberbescheinigung aus.
Dein VM gibt dir Wohnraum, ergo stellt er die Bescheinigung für dich aus.
Der Vermieter waere allerdings nur dann zustaendig, wenn die Freundin als weitere Hauptmieterin mit in den Mietvertrag aufgenommen werden soll. Ob das aber wirklich beabsichtigt ist?