Darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten (angenommen Sachbeschädigung) kontrollieren, wer sich z.B. in einen Funkmasten in der nähe eingeloggt hatte?

4 Antworten

Mit Beschluss immer.

Funkzellenauswertungen bei einfacher Sachbeschädigung ist eher unwahrscheinlich.

Es gibt zahlreichen Straftaten, wo Funkzellenauswertungen regelmäßig gemacht werden. Dabei ist klar, dass diese Daten auch für andere Ermittlungen genutzt werden, wenn sie schon da sind.

https://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
Von Experte superseegers bestätigt

Wäre nicht verhältnismäßig. Viel zu großer Aufwand für eine Sachbeschädigung.

Bei einem Mord wird das schon eher gemacht.

lg

Das wären nicht gerade wenige. Hat also nicht wirklich Sinn und bei Sachbeschädigung wär der Aufwand zu groß.