Gartentor bei Hundebesitz?

6 Antworten

Ihr müsst also die Nachbarn die Zuwegung über euer Eigentum ermöglichen. Warum zäunt ihr dann nicht euer eigenes Grundstück ein?

Die Hundebesitzer, die ich kenne - haben überwiegend selbst eingefriedet - von daher ist im Moment nicht zu beurteilen, ob das Risiko tatsächlich beim Hund liegt oder deine Ängste unbegründet sind.

Ohne die Situation vor Ort zu kennen? Ihr müsst einen Kompromiss finden. So lange du kein Tor mit Schlüssel wählst - kannst du das Tor selbst einbauen- damit ist die Zuwegung immer noch gesichert. Mit Schlüssel - müsstest du mit Nachbarn abklären. Feuerwehr, Besuch und Postbote - müssen ja auch irgendwie hinbekommen.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen gemeinsamen Zaun zwischen den Grundstücken handelt? Warum macht ihr dann nicht selbst ein Tor dorthin?

Ich musste den österreichischen Begriff erst einmal googlen; verstehe aber deine Bedenken; Befürchtungen; irgendwann ist das Tor offen und dann ist es passiert.

Sicher gab es schon Gespräche mit den Nachbarn, die vermutlich keine Lösung brachten.

Ich weis nicht ob man deutsches Recht auf Österreich übernehmen kann. Das Problem des Wegerecht gibt es häufig bei sogenannten Hammergrundstücken, wo ein Grundstück nur über eine Zufahrt auf einen anderen Grundstück erreichbar ist.

Evtl. holft Dir der Link weiter, ansonsten hilft nur ein Rechtsanwalt weiter.

Bedenke aber das ihr dennoch Tür an Tür lebt; das kann die Hölle auf Erden werden.

Servitut – Was ist das?
Fruchtgenussrecht, Geh- oder Fahrtrecht, Wohnungsrecht- was bedeuten diese Begriffe? Besteht die Pflicht zur Duldung oder Unterlassung von Ansprüchen Dritter?
Der Begriff Servitut bezeichnet die Dienstbarkeit an einer fremden Sache, die entweder eine Duldung oder eine Unterlassung begründen kann. Solche Dienstbarkeiten können sich entweder auf ein Grundstück beziehen oder es kann sich auch um eine persönliche Dienstbarkeit handeln.
Für eine Grunddienstbarkeit ist als eines der bekanntesten Beispiele das Geh- oder Fahrtrecht. Bei den persönlichen Dienstbarkeiten sind zum Beispiel das Fruchtgenussrecht (das Recht, eine fremde unverbrauchbare Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz, zu gebrauchen, z.B. der Gebrauch von Grundstücken oder auch Obstbäumen) oder das Wohnungsrecht (gegenüber Dritten durchsetzbares Recht zum Gebrauch einer Wohnung, z.B. wenn sich der Verkäufer eines Hauses das lebenslange unentgeltliche Wohnrecht einräumt) zu nennen. Bei den persönlichen Dienstbarkeiten soll nur einer bestimmten Person ein Recht eingeräumt werden. Soweit dieses Recht nicht auf Erben erstreckt wird, endet die persönliche Servitut mit dem Tod des Dienstbarkeitsberechtigten.

https://ooe.lko.at/servitut-was-ist-das+2400+2908347

Ein normaler Hund stellt für kleine Kinder keine Gefahr dar. Genau das Gegenteil ist der Fall, kleine Kinder brauchen regelmäßigen Kontakt mit Tieren und dazu gehören auch Hunde, ansonsten können sie leicht Verhaltensfehler entwickeln die später bei Tierkontakten gefährlich werden könnten.

Ihr solltest daher den Kotnakt zwischen Kindern und dem Hund unter Aufsicht gezielt herstellen. Das Gartentor macht nur Sinn damit weder Hund noch Kinder auf die Straße laufen können.

Verlässt der Hund den Garten der Besitzer? Wenn nicht wovor hast du dann Angst? Und wenn deine Kinder in einen fremden Garten gehen, Weg hin oder her, dann sind die Kinder das Problem

Sollte allerdings der Hund sein Grundstück verlassen wäre das ein Fall fürs Ordnungsamt denn man hat einen Hund im besten Fall so zu sichern das er das Grundstück nicht verlässt wenn er nicht von selber bleibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.