Was kann man tun, wenn der Nachbar in unserem Vorgarten immer wieder Streiche (auch Sachbeschädigung) spielt, wir aber keine Beweise haben?

ehrsam  24.01.2022, 07:36

Da musst du schon genaueres dazu sagen - um was geht
es in erster Linie ?

Wolle650 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 07:38

Sieh dir mal meinen Kommentar weiter unten an.Da habe ich die Sache geschildert. MfG Wolle

5 Antworten

Die scheißende Katze haben wir mit einer Fotofalle überführt. Leider ist sie uns entkommen.


myotis  23.01.2022, 17:11

Das war aber die Katze und nicht der Nachbar...

Eine Katze kann man einsperren, MUSS man aber nicht ..

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myotis  23.01.2022, 17:29
@lesterb42

Wessen überführen??

Dass er sein Katze rausließ? Quelle surprise!

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lesterb42  23.01.2022, 17:31
@myotis

Das war die Frage:

Was kann man tuen, wenn der Nachbar in unserem Vorgarten immer wieder Streiche (auch Sachbeschädigung) spielt, wir aber keine Beweise haben?
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myotis  23.01.2022, 17:59
@lesterb42

Immer noch: WAS DENN ist daran ein Streich des NACHBARN, wenn eine Katze rumläuft??

Selbst wenn's seine ist: der Himmel ist blau, Wasser ist nass, Katzen laufen einfach rum...

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lesterb42  23.01.2022, 18:02
@myotis

Du bringst die beiden Sachverhalte fein durcheinander. Einmal haben wir den GF mit dem Nachbarn und dann gibt es mich mit der Katze. Ich habe kein Problem mit herumlaufenden Katzen, nur mit denen, die mir auf meinen Rasen scheißen und der Dreck dann in meinem Rasenmäher landet.

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myotis  23.01.2022, 18:23
@lesterb42

Das kann ja alles so sein - DU hast aber doch geschrieben, den Nachbarn könne man mit der Katze bzw. Bildern von dieser überführen?! Und (nur) DA Frage ich eben WESSEN (welchem "Verbrechen") denn?

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myotis  24.01.2022, 11:53
@lesterb42

Mir ist schon klar, dass DU deine Nachbarskatze gefotofallt hast und damit - IMHO etwas umständlich, aber egal - dem FS wie die anderen auch, das Aufstellen einer Wildkamera zum "Fotofallen" des Nachbarn empfiehlst...

Bleibt immer noch die Frage, wessen er damit überführt werden sollte (hat der FS in keiner Weise konkretisiert - weshalb ich an deinem Beispiel mit der Katze blieb...), zumal andere Personen gar nicht ohne weiteres gefotofallt werden dürfen...

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lesterb42  24.01.2022, 13:06
@myotis
zumal andere Personen gar nicht ohne weiteres gefotofallt werden dürfen...

Ich fotografiere auf meinem Grund, was ich will. Es gibt kein Gesetz was dagegen spricht.

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myotis  24.01.2022, 13:51
@lesterb42

Doch, der Schutz der Persönlichkeitsrechte, du musst Personen fragen, ob du sie fotografieren darfst - aber lassen wir das mal weg...

Wichtig ist, NICHT über dein Grundstück hinaus zu knipsen.

Aber wie dann dem Nachbarn (persönlich) nachweisen, dass er was z. B. über den Zaun wirft...

(Nein ich fang nicht wieder damit an, was der Nachbar denn eigentlich anstellt... das kann - da bin ich ganz deiner Meinung - nur der FS er-/aufklären ..)

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lesterb42  24.01.2022, 16:08
@myotis

Wenn der widerrechtlich meinen Grund betritt, ist es vorbei mit dem "Persöhnlichkeitsrecht" und ich habe das Recht Beweise zu sichern., so der O-Ton der Polizei (110).

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myotis  24.01.2022, 17:08
@lesterb42

Wenn DAS der Fall ist offenbar schon - der FS hat bisher aber nur ungenau von "einem eindeutigen Vorfall" - für die es aber dann doch schon Beweise gebe - und "Querulantentum" geschrieben... = Wenn er von Nachbargarten aus schömpfe ist die Fotofallenrechtslage nimmer so eindeutig - und das geschimpfte Wort geht aus dem Foto auch nicht hervor...

IMHO wär's am einfachsten sich einfach nicht provozieren zu lassen ...

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lesterb42  24.01.2022, 17:10
@myotis

wenn der Nachbar in unserem Vorgarten immer wieder Streiche (auch Sachbeschädigung) spielt

Das ist eindeutig genug.

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Du schreibst gar nicht WAS er anstellt...

Ist der Schaden wirklich erheblich (dann konsequent anzeigen) oder geht euch nur der Hut hoch beim Gedanken dran und/oder ist sein Spass v. a. Eure Aufregung?

Wie im Kindergarten: nicht aufs Glatteis ziehen (d. h. nichts anmerken) lassen dann wird's langweilig...

Kamera anbringen und Beweise sammeln.


Wolle650 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 13:54

O.k., aber eine Kamera dürfen wir laut Vermieter nicht installieren.Leider kann man auch nicht jede Nacht auf der anderen Straßenseite lauern und warten, bis wieder etwas passiert.

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segler1968  23.01.2022, 13:57
@Wolle650

Kamera nicht installieren, sondern unauffällig ins Fenster stellen

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Wolle650 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 13:58
@segler1968

Gute Idee, werden wir mal überlegen. Wolle

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segler1968  23.01.2022, 13:59
@Wolle650

Dafür reicht eine Webcam. Und am PC aufzeichnen, der hat ja Platz ohne Ende

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Norina1603  23.01.2022, 14:38
@kevin1905

Eine Wildkamera, kann man einfach im Fenster auf ein erhöhtes "Podest" stellen!

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Wenn du keine Beweise hast, was unterstellst du ihm denn?

Und wenn es euer Vorgarten ist (angemietetes Einfamilienhaus), dann hast du Besitzrechte und kannst auch eine Kamera aufstellen. Musst nur Hinweisschilder stellen.


Wolle650 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 14:19

Nun, auf Grund einer langen Vorgeschichte wissen wir, daß es der Nachbar ist.Es wurden früher schon 2 Anzeigen wg. Beleidigung/Bedrohung erstattet. 1× wurde wg. Gewaltandrohung die Polizei gerufen.Der Nachbar ist leider Dauerthema.Stichwort: Querulantentum.Bei einem eindeutigem Vorfall im Garten hinter dem Haus hatte er alles abgestritten, obwohl die Beweislage klar war.Die Geschichte ist längst beim Vermieter bekannt.Hoffentlich sind wir ihn bald los.Ich denke, wir werden eine Kamera verdeckt hinter dem Fenster aufstellen und ein Hinweisschild anbringen.Vielleicht tappt er in die Falle.

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lesterb42  23.01.2022, 16:57
Musst nur Hinweisschilder stellen.

Ich kann auf meinem Grund fotografieren was ich möchte. Da muss ich keine Schilder aufstellen.

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LinusMemdos  23.01.2022, 20:05
@lesterb42

Du musst das Persönlichkeitsrecht wahren.
Daher musst du Schilder aufstellen. Das ist eine Auskunft einer Aufsichtsbehörde.
Wo hast du deine Auskunft her?

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lesterb42  24.01.2022, 10:18
@LinusMemdos

Wenn die Leute unaufgefordert und unangemeldet meinen Grund betreten, haben die ein Teil ihres "Persöhnlichkeitsrechts" verwirkt. In den USA darf man die Leute erschießen und bekommt dafür auch noch eine Auszeichnung!

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LinusMemdos  24.01.2022, 10:20
@lesterb42

Natürlich kannst du unsere Gesetze ignorieren.
Die Konsequenzen hingegen nicht.

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lesterb42  24.01.2022, 10:24
@LinusMemdos

Na, welches Gesetz soll das sein, welches mir auf meinem Grund das fotgraphieren verbietet? Ich bin Eigentümer (Vgl. Art 14 Abs 1 GG).

Wenn sich da jemand beschwert hat der sofort eine Klage wegen Hausfriedensbruch am Hals.Ich habe bereits ein Schild, welches das Betreten verbietet - viersprachig!! Blindenschrift fehlt allerdings.

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LinusMemdos  24.01.2022, 10:27
@lesterb42

Du musst ein Hinweisschild aufstellen, Rambo.
Wenn du die Rechte anderer nicht akzeptierst, warum sollten andere dein Hausrecht akzeptieren. Und dann steht ihr da, mit euren Löchern.

Sei zivilisiert und stelle Hinweisschilder auf.

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lesterb42  24.01.2022, 10:29
@LinusMemdos

Bevor das hier noch gröber wird, brech ich die Sache. Wer das Eigentum anderer nicht akzeptiert ist ein Dieb und den Tipp mit dem Foto habe ich von der Polizei (110).

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LinusMemdos  24.01.2022, 10:40
@lesterb42

Wenn ein neuer Postbote kommt, oder ein Gerichtsvollzieher, oder oder oder ... du kannst nicht einfach alle Leute filmen, nur weil du im Grundbuch stehst.

Du musst ja auch im Winter Schnee schippen und den Weg eisfrei halten.
Eigentum verpflichtet. ;)

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Ohne Beweise sind es nur Vermutungen. Deshalb erstmal Beweisen sammeln.