Notarververtrag trotz Demenz?

2 Antworten

Der Notar soll Zweifel an der Geschäftsfähigkeit in der Urkunde vermerken. Wenn er feststellt, dass ein Beteiligter nicht mehr geschäftsfähig ist, dann wird er darauf hinwirken, dass sie auf eine Beurkundung erstmal verzichten und ein Betreuer bestellt wird. Verweigern kann er die Beurkundung aber nicht, wenn darauf beharrt wird. Nur ist die dann wertlos.

Eine beginnende Demenz muss aber nicht unbedingt eine Geschäftsunfähigkeit bedeuten. Als Käufer würde ich mich darauf aber nicht einlassen und auch für die Vollmacht kann das später zu Problemen führen.


Simply2 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 17:20

Dankeschön, ich werde beim Notar einfach mal anrufen und ihm meine Bedenken mitteilen

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Demenz bedeutet nicht immer sofort Geschäftsunfähigkeit. Der Notar führt mit dem Betroffenen ein Gespräch und beurteilt dort idealerweise, ob er die Angelegenheit und die rechtliche Tragweite noch erfassen kann. So ist es jedenfalls gedacht, allerdings beurkunden oder beglaubigen viele Notare einfach alles.