Nach 6 Monaten die Grundgebühr der Fahrschule?
Hallo Leute,
ich habe vor einem halben Jahr mein Führerschein angefangen, durfte die praxis 3 Monate nicht besuchen weil ich ungeimpft war und viele Fahrlehrer dort krank waren. Habe letztens dort angerufen und die Arbeiterin meinte zu mir ich soll die Hälfte der Grundgebühr zahlen damit ich bei der Schule angemeldet bleibe. Es steht aber in meinem Ausbildungsvertrag nichts dazu. Ist es normal, dass die das verlangen?
4 Antworten
In deinem Ausbildungsvertrag steht die Laufzeit drin, 6-12 Monate sind üblich. Wenn der Vertrag abgelaufen ist, kann die Fahrschule natürlich die Grundgebühr erneut verlangen
Wenn es im Vertrag nicht drinne steht würde ich es nicht machen. Ich musste jedoch die Hälfte im Voraus bezahlen(stand im Vertrag.)
Nö wenn dazu nix im Vertrag steht dürfen die das nicht. LG
Ja, das ist üblich.