Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Rechte eines Abschleppdienstes. Ich möchte mein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden verkaufen und es dafür abmelden, bevor der Käufer das Auto abholt. Das Auto steht aktuell auf dem Werkhof des Abschleppdienstes, der Gutachter meiner Versicherung hat das Auto bereits begutachtet (Auto nicht mehr fahrtauglich) und die Rechnung für die Bergung und das Abschleppen ist bereits bezahlt. Es stehen lediglich die kommenden Tagessätze für die Standzeit aus. Mir wurde jedoch verweigert, die Kfz-Kennzeichne zu demontieren und mitzunehmen (Den Schlüssel, den ich für mein Gutachter im Unternehmen hinterlegt hatte, wollten Sie mir zuerst auch nicht mehr aushändigen...). Die Aussage des Abschleppdienstes ist, dass das Auto, solange es auf dem Gelände steht, angemeldet sein muss wegen der Versicherung. Ist diese Aussage des Abschleppdienstes korrekt und hat ein Abschleppdienst das Recht, mir die Demontage der Kfz-Kennzeichen zu verweigern?