Rücktritt PKW Kaufvertrag möglich?
Liebe Community,
Ich habe mir einen Oltimer zugelegt, leider ist im nachhinein herrausgekommen das ein Austauschmotor verbaut ist, deshalb würde ich das Fahrzeug gerne zurückgeben möchte.
Bevor ich den Kaufvertrag unterschrieben habe ich einen Strich gezogen, das dass Fahrzeug mit einem Originalmotor ausgerüstet ist, leider habe ich das Fahrzeug schon in der Werkstatt gehabt dabei sind mir kosten von 3000€ entstanden.
Der Verkäufer hatte das Fahrzeug nur 4 Monate.
Kaufvertrag ist ein Mustervertrag von Mobile.de
Bevor ich jetzt einen Anwalt einschalte, hätte ich gerne gewusst ob ihr meint das ich eine chance hätte.
Vielen Dank für eure antworten!
4 Antworten
Natürlich, nennt man arglistige Täuschung. Du musst es aber nachweisen, dass der Verkäufer es gewusst hat.
Bevor ich den Kaufvertrag unterschrieben habe ich einen Strich gezogen, das dass Fahrzeug mit einem Originalmotor ausgerüstet ist
aha, du hast den Vertrag einseitig geändert. der KV trägt bereits die Unterschrift des Verkäufers.
Ja in beiden Verträgen, der Verkäufer hat zugesehen.
ob das der Verkäufer überhaupt wusste? du must ihm schon arglistische Täuschung nachweisen. das wird auch ein Anwalt nicht können.
er hatte den Wagen selbst gekauft.
sehr wahrscheinlich hätte er da nämlich reagieren müssen.
Ich gehe davon aus, die 3.000 Euro waren nicht für den Einbau eines Originalmotors. Wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass ein Auto mit Originalmotor geschuldet ist, kannst du dem Käufer eine Frist zur Nachbesserung setzen und anschließend zurücktreten. Wenn es keine Originalmotoren mehr gibt, kannst du sogar direkt zurücktreten. Das hat den Vorteil, dass es nicht auf eine etwaige Kenntnis des Verkäufers ankommt.
Ich denke mal du verlierst mindestens die 3.000€.
Vielen Dank für die Antwort, wie kann ich dies denn Nachweisen?