Mit welches Rechtsakt wird die GmbH geboren?
Hallo zusammen,
weiß jemand die Antwort davon, ich würde mich auf eure Antworten sehr freuen.
Ich danke euch im Voraus
Liebe Grüße
2 Antworten
Mit Abschluss der Satzung und einer notariellen Beurkundung des Vertrages (mit Ausnahme im Falle des § 2 Absatz 1 a GmbHG) wird die GmbH gem. § 2 GmbHG errichtet.
Hier nachlesen: https://www.juraforum.de/lexikon/gmbh-ig
unter anderem wichtig:
Sollten in dieser Zeit bereits Geschäfte getätigt werden, so haften die Gesellschafter zunächst nach den allgemeinen Regeln der GbR [Gesellschaft bürgerlichen Rechts] bzw. der oHG [offene Handelsgesellschaft], nämlich persönlich unbeschränkt.
Link? Fängt mit der GmbHig an, erklärt den weiteren Fortgang, vor allem wenn Geschäfte bereits getätigt werden, was ich eig. als Zusatz zur Frage betrachtet habe, da die Haftungsfrage hier wichtig ist, bis zu Schritt 3, dem Eintrag im HR.
Das ist auch richtig, aber die Frage ist, wann entsteht die GmbH und das ist mit Eintragung in HRA B
Eintragung in das Handelsregister
Auch noch wichtig:
11 GmbHG https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__11.html