Mit welches Rechtsakt wird die GmbH geboren?

2 Antworten

Mit Abschluss der Satzung und einer notariellen Beurkundung des Vertrages (mit Ausnahme im Falle des § 2 Absatz 1 a GmbHG) wird die GmbH gem. § 2 GmbHG errichtet.

Hier nachlesen: https://www.juraforum.de/lexikon/gmbh-ig

unter anderem wichtig:

Sollten in dieser Zeit bereits Geschäfte getätigt werden, so haften die Gesellschafter zunächst nach den allgemeinen Regeln der GbR [Gesellschaft bürgerlichen Rechts] bzw. der oHG [offene Handelsgesellschaft], nämlich persönlich unbeschränkt.


Stadewaeldchen  20.03.2022, 21:07

Auch noch wichtig:

(1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht.

11 GmbHG https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__11.html

1
Eckengucker  20.03.2022, 21:18
@nanfxD

Link? Fängt mit der GmbHig an, erklärt den weiteren Fortgang, vor allem wenn Geschäfte bereits getätigt werden, was ich eig. als Zusatz zur Frage betrachtet habe, da die Haftungsfrage hier wichtig ist, bis zu Schritt 3, dem Eintrag im HR.

0
nanfxD  20.03.2022, 21:21
@Eckengucker

Das ist auch richtig, aber die Frage ist, wann entsteht die GmbH und das ist mit Eintragung in HRA B

0
nanfxD  20.03.2022, 21:13

Das ist falsch, die Satzung begründet nur eine Vor-GmbH

0

Eintragung in das Handelsregister