Käufer nimmt eBay Paket nicht an?
Hallo.
Ich habe auf eBay einen Artikel als Privatperson verkauft und diesen nach Spanien geschickt.
Der Versand lief über DHL und die Marke habe ich über eBay gekauft.
Jetzt habe ich gestern eine Benachrichtigung bekommen mein Paket wurde nicht angenommen da Käufer nicht Zuhause bzw nicht anzutreffen war.
Jetzt muss ich ca 12 Euro zahlen die wegen der Rücksendung an kosten entstanden sind.
Meine Frage ist jetzt wie ich hier am besten verfahre. Was genau schreibe ich dem Käufer jetzt am besten?
Was genau erwartet mich jetzt seitens eBay? Ich habe ja die Versandkosten von 30 Euro und die jetzt zu zahlenden 12 Euro die ich nicht unbedingt selbst tragen möchte im Ernstfall.
Dann noch Mal eine andere Frage in ähnlicher Sache.
Beim Versand ins Ausland per DHL muss ich aussuchen was mit dem Paket passiert bei nicht zustellbarkeit.
Hier steht eial die kostenpflichtige Rücksendung zur Auswahl die ich ja jetzt habe und einmal die Freigabe des Paketes also Versteigerung oder vernichten.
Was würde auf mich jetzt bei einer Freigabe zukommen wenn ich diese Option in der Auktion schon schriftlich ankündige um solche Rücksendung zu vermeiden?
Immerhin hat der Käufer dann keinen Artikel bekommen.
5 Antworten
Ich habe auf eBay einen Artikel als Privatperson verkauft und diesen nach Spanien geschickt.
Erster Fehler, das sollte man seit Einführung der neuen Zahlungsabwicklung nicht mehr tun.
Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:
Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen
Der Versand lief über DHL und die Marke habe ich über eBay gekauft.
Zweiter Fehler, sowas geht halbwegs sicher nur per UPS oder FedEx.
Aber wie auch immer:
Lade umgehend den Versandnachweis bei eBay hoch, falls Du das noch nicht getan hast.
Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen
Und dann muss Du auf die Entscheidung von eBay warten, deren Käuferschutz Du Dich komplett unterworfen hast.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay
Ich will Dir ja keine Angst machen, aber hier mal zwei Beispiele, wie es anderen Verkäufern in ähnlichen Situationen ergangen ist:
Klicken: Käuferschutz extrem I
Klicken: Käuferschutz extrem II
Viel Glück, das wirst Du nämlich brauchen.
Der Streitfall link geht nicht, ansonsten interessant das mal gelesen zu haben
Dann hatte Dein Freund Glück, nichts weiter.
Und fechte Du mal zivilrechtlich einen Kaufvertrag mit einem Käufer aus Übersee durch.
Aber vermutlich habe ich ja keine Ahnung von den inzwischen üblichen Gepflogenheiten bei eBay und sauge mir das alles, auch die Links, nur aus den Fingern.
Schönes Wochenende noch.
Da haben aber mehr Leute Glück. Internationaler Handel ist ja heutzutage keine Ausnahme mehr.
Bei den Links geht es um klassische Betrugsfälle die schon darauf ausgelegt waren.
Davor bist du auch auf dem Flohmarkt nicht gefeit.
Alle deine Fälle gehen um betrug.
Ich habe hier ein Paket losgeschickt welches nie in dem Händen des Käufers war da nicht Zuhause und daher zurück gegangen ist.
Was das senden über UPS angeht kann ich mich ja Mal schlau machen was der Spaß kostet und ob das eine Option ist.
Warum aber sollte ich wegen der neuen Zahlungs Abwicklung nicht mehr ins Ausland schicken?
Warum aber sollte ich wegen der neuen Zahlungs Abwicklung nicht mehr ins Ausland schicken?
Weil die Käufer schon bei Inlandsversand einen umfassenden Käuferschutz genießen, der bei Auslandsversand noch umfangreicher ist.
Lies Dich mal ein wenig durch das eBay-Forum, danach wirst Du nie wieder was ins Ausland verschicken.
1) Es gibt beim Privatverkauf den Gefahrübergang, das heißt der Käufer trägt das Risiko des Versands.
IdR schließt das Untergang (Abhandenkommen) und Verschlechterung (Transportschaden; welcher nicht auf unzureichende Verpackung zurück zu führen ist) ein.
Da stellt sich hier die Frage ob ein Nichtabholen - und die Konsequenzen daraus - auch in die Haftung des Käufers fallen. Da solltest dich erkundigen.
Denn dann kann es dir egal sein was damit passiert. Aus den Augen, aus dem Sinn. So lange du einen Nachweis für den Versand hast.
1a) Problem hier könnte eBay sein. Deren AGB solltest du kennen ob dir da irgendwas n Strich durch die Rechnung macht (Käufer-/Verkäuferschutz). Denn wenn eBay erstattet weil ihre AGB das so anbieten, musst du dein Recht selbst in die Hand nehmen und zivilrechtlich durchsetzen, gegen den Käufer, was ein weitaus größerer Aufwand an Zeit und Geld ist. (Nicht schlau ins Ausland zu verkaufen/zu verschicken)
2) Schließt dieser Gefahrübergang nicht die Nichtabholung und Annahmeverweigerung ein, dann ist es immer noch dein Problem und dein Schaden.
Ich würde dem Käufer die Option geben entweder gegen Vorkasse einen zweiten Zustellversuch unternehmen zu lassen, oder die Wahl mit der Vernichtung der Ware durch DHL zu treffen, dann brauchst du die Entscheidung nicht zu treffen und bist auf der sicheren Seite.
du lässt das Paket zurück kommen und forderst den Käufer auf den Betrag für den nochmaligen Versand zu überweisen.
Es es nicht auch in Spanien so, dass das Paket dann erst mal bei der Post eingelagert wird und der Käufer es dann abholen kann?
Oder hast du echt schon die Ankündigung, dass es an dich zurück geschickt wurde?
Es ist bereits zurück bei mir. Laut DHL Sendungsnummer lag es nach missglückten Zustellversuch im Shop und kam dann zu mir zurück
Und warum erwähnst Du das nicht schon in Deiner Eingangsfrage?
Nochmal:
Umgehend die Sendungsnummer bei eBay hochladen, falls noch nicht geschehen, und auf deren Entscheidung warten; die Sache liegt nicht mehr in Deiner Hand.
Und das Zeug aufbewahren. Rein rechtlich ist der Typ der Eigentümer (wurde ja bezahlt) aber du halt momentan der Besitzer.
Jetzt geht es um die Rückabwicklung. Und wenn du nachweisen kannst, dass von deiner Seite aus alles ok war (Sendungsnummer / Zustellversuche), dann musst du ihm den Kaufpreis (Gebührenerstattung bei ebay beantragen) zurückerstatten. Abzüglich der Kosten die dir auch durch die Rücksendung entstanden sind.
Die Sendungsnummer ist bei eBay schon mit dem Versand eingetragen worden.
Das mein Paket zurück kommt habe ich gestern erfahren durch die Benachrichtigung was in dem Eingangspost so auch steht.
Und wenn du nachweisen kannst, dass von deiner Seite aus alles ok war (Sendungsnummer / Zustellversuche), dann musst du ihm den Kaufpreis (Gebührenerstattung bei ebay beantragen) zurückerstatten.
Nein, das muss der Fragesteller nicht:
Er kann den Empfänger auffordern, die Versandkosten erneut zu überweisen und dazu eine Frist zu setzen, aber er ist nicht zur Rücküberweisung des Kaufbetrags verpflichtet, da er ja gewillt ist, den Kaufvertrrag einzuhalten.
Und ich würde den Teufel tun, den aufzulösen.
Natürlich weiß hier niemand, wie eBay das letztendlich entscheiden wird, weil die (leider) die Hand auf dem Geld haben.
Ich gebe dir recht. Er kann drauf bestehen, dass der Kaufvertrag auch weiterhin erfüllt wird, der Küfer also die Ware auch abnimmt (zweiter Versand auf Kosten des Käufers).
ABER: Will man das wirklich? Ich würde in so einem Fall kein Fass aufmachen und rückabwickeln. Ausser, es ist eine schwer verkäufliche Ware oder der Kaufpreis lag deutlich über dem, was man sonstwo dafür bekommt.
Rechtlich hast du recht. Praktisch würde ich das eher nicht so durchfechten wollen.
Und ja: Ebay handhabt das sehr oft zu Nachteil des Verkäufers.
Sorry, aber das ist Quatsch.
Ein Freund von mir verschickt Schallplatten (fast) weltweit mit DHL. Arabische Länder und Afrika macht er nicht. Aber sonst geht viel nach Japan, USA, UK, Europa, etc.
Sehr viel über ebay, manches über discogs.
Warum soll man Länder ausschliessen?
Warum ist ist DHL unzuverlässig?
Auch wenn man erst mal dem Käuferschutz unterworfen ist, gelten nach wie vor die Gesetze. Ebay kann viel machen, aber wenn ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann ist der zu erfüllen. Sowas kann man dann auch zivilrechtlich durchfechten. Da ist es recht egal was ebay dazu meint.