Unfall Strafe Fahrerflucht Hilfe?

5 Antworten

Dann bezahle zumindest den Schaden ohne Versicherung.

Dann kommt kein Regress (hast bis 5.000 EUR vereinbart?) und die SF-Klasse geht auch nicht am 01.01. nach oben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fahrerflucht ist es aus meiner Sicht in jedem Fall. Da kannst ein paar Punkte für bekommen und ggf. ein temporäres Fahrverbot. Eigentlich weiß man doch, dass man nicht einfach wegfährt. Du hättest ja zumindest sofort die Polizei anrufen können.
Außerdem hast Du mit 0,51 Promille zu viel Alkohol im Blut gehabt.

Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt, den hast du ja schon wie du sagst.

Die Aussichten stehen eher schlecht für dich, auch wenn du dich bedrängt gefühlt hast, deine Freundin hätte durchaus auf dem Beifahrersitz die Polizei rufen können.

Auch wenn du Alleinerziehend bist kannst du dein Kind mit dem Fahhrad zur Schule oder zum Arzt bringen und einkaufen fahren.

Dein Schein ist weg und du wirst Schuld bekommen.

Angesoffen ist immer ganz schlecht.

Er war nüchtern, ihm wird eher geglaubt.