Hallo,
ich muss ALG II beantragen und wohne in einer WG. Ich bin Hauptmieterin und wohne mit zwei Untermieter zusammen. Meine Untermieter zahlen mir monatlich neben den Miet- und Heizkosten auch Strom, Internet und GEZ. Das Geld leite ich dann weiter.
Würden mir ihre Anteile für Strom, GEZ und Internet gemäß Paragraph 11 SGB II als Einkommen abgezogen werden da sie mir zufließen? Das wäre unsinnig da die beiden das Geld auch selbst an den Stromanbieter und GEZ zahlen könnten, aber ich habe keine rechtliche Ausnahmeregelung finden können. Ich würde mir über eine rechtliche Grundlage freuen.