Kann in Deutschland auf legalem Weg die Staatsform geändert werden?
Die Ewigkeitsklausel Artikel 79 GG Absatz 1-3 verbieten das ja
4 Antworten
Wenn sich das deutsche Volk eine neue Verfassung gibt (nach Art. 146 GG), dann kann diese auch eine andere politische Ordnung festlegen. Die Ewigkeitsklausel im GG gilt nur für Änderungen des Grundgesetzes. Der Verfassungsgeber wäre daran nicht gebunden.
Änderungen des GG müssen von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Der Ersatz durch eine neue Verfassung muss nach Art. 146 auf einer freien Entscheidung des gesamten deutschen Volkes beruhen, für die allerdings keine Form vorgeschrieben ist. Auf jeden Fall ist das eine andere Sache. Über eine neue Verfassung hätten Bundestag und Bundesrat nicht zu bestimmen, und neues Recht verdrängt altes Recht.
EWIGKEITSGARANTIE kann so nicht ausgehebelt werden. Das ist keine ernsthafte Frage.
Mit deinem Verständnis von Ewigkeit geh lieber in die Kirche. Die "Ewigkeitsklausel" im Grundgesetz setzt eine Grenze für die Änderung bestimmter Artikel des GG. Der Verfassungsgeber ist an Vorschriften der alten Verfassung nicht gebunden. Neues Recht verdrängt altes Recht, falls noch nicht erwähnt. Laut der Bibel waren die Befehle und Gesetze der persischen Großkönige auch unabänderlich, aber irgendwie spielen sie heute keine große Rolle mehr.
Jetzt wirst Du lächerlich.
Hier ging es um die rechtliche Konstruktion, nicht darum, ob durch Revolution und die Kraft des Faktischen eine Staatsform abgeschafft werden kann.
Nein kann sie nicht
Doch, es ist möglich. Das hat das BVerfG durchaus schon festgestellt. Allerdings ist es nicht dem Parlament möglich. Es ist nur dem Volk selbst möglich.
Deutschland ist keine direkte Demokratie Volksplebizite auf Bundesebene sind in dem Umfang nicht möglich.
Das ist falsch. Es ist durchaus möglich. Es gibt in Deutschland auf Bundesebene keinen Regelablauf und keinen Anspruch wie Volksbegehren analog der Schweiz. Zudem sieht Deutschland Volksabstimmungen in einigen Detailfragen durchaus vor. Art. 29 GG
Wie gesagt: Das BVerfG hat hier im Rahmen der "vereinigten Staaten von Europa" die theoretische Grundlage erläutert.
Ja, kann es. Wenn die neue Staatsform den Grundgedanken der vorherigen entspricht. Das BVerfG hat sich dazu geäußert in Bezug auf die "demokratischen Staaten von Europa". Dazu müsste der Souverän (also das Volk selbst) mit entsprechend großer Mehrheit eine neue Verfassung bestätigen.
Für das Parlament ist das auf jeden Fall unmöglich.
Das wäre aber im Prinzip die Auflösung der Bundesrepublik Deutschland und die Bildung eines neuen Staates.
Ja, wäre es. Einen Staat namens "Europa". Wäre ohnehin dafür, das endlich zu machen. Einfach vollendete Tatsachen setzen. Ein Konstrukt, bei dem jederzeit ein anderes Land beitreten kann. Damit man endlich mal aus der Sackgasse raus kommt, dass jedes einzelne Land im Moment ein Veto einlegen kann bei gewissen Dingen. Aber im Moment erst mal den Kriegsverbrecher im Osten irgendwie in den Griff bekommen.
Das Souverän also der Bürger könnte nach der Logik auch mehrheitlich für eine Diktatur stimmen
Nein. Das wäre legal nicht möglich, denn das würde dem Grundgedanken unserer Verfassung widersprechen.
Eine Diktatur einzuführen wäre so gesehen nur illegal möglich. Beispielsweise via Putsch o.ä. Würde das Volk tatsächlich per 2/3 Mehrheit so eine Wahl treffen, müsste zeitgleich beispielsweise die Judikative komplett entmachtet werden.
Unwirksam ... Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel. Man hat aus Weimar gelernt und genau das ausgeschlossen.
Art 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ewigkeitsklausel muss trotzdem beachtet werden.
Falsch .... die Aufebung des Grundgesetzes ist ja auch eine Änderung, nämlich die umfassenste, des GG