Wir versuchen gerade unsere Wohnung über einen Makler zu verkaufen.Vetraglich wurde vom Makler meiner Meinung nach eine zu hohe Summe festgelegt, wodurch die Anzahl an Interessenten sich sehr im Rahmen hält. Ebenso wurde das Expose ohne Zustimmung online gestellt, obwohl ausgemacht war zu warten bis wir wissen wann wir in unser neues Haus ziehen können. Dies wird wohl erst Herbst 2023 sein. Dies schmälert die Interessentenliste natürlich noch mehr.
Der Maklervertrag läuft Oktober 22 aus. In diesem ist jedoch eine Aufwandsentschädigung von 25% der Provision, bzw. maximal 1% des Verkaufswertes festgelegt. Letzeres würde greifen und wir wären da dann bei 5,500€.
Laut meiner Recherche ist eine Aufwandsentschädigung rechtens, wenn Sie vertraglich geregelt ist, jedoch muss diese verhältnismäßig sein und der Aufwand muss nachgewiesen werden. Dazu zählen Telefon-, Fahrtkosten, Kosten für Inserate etc.
Liege ich damit richtig?
Grüße, Jan