Wohnungsverlust durch Harzt 4?

5 Antworten

Nein, solange die Miete pünktlich gezahlt wird bzw. nicht soviel Mietschulden entstehen, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, spielt es keine Rolle woher die Miete kommt.

Im Regelfall bekommt es der Vermieter ja nicht einmal mit, weil man die Miete im Regelfall auch im ALG - 2 Bezug selber an den Vermieter überweist.

Nicht, daß ich wüßte.

Eine Verschlechterung der Einkommensverhältnisse ist nach meiner Kenntnis kein Kündigungsgrund für einen Mietvertrag.

Er KANN schon, falls er bedenken hat, dass das Amt nicht zahlt. Die können ja auch sperren usw. dann bekäme er sein Geld nicht.

Wenn der die Miete bekommt, dann ist doch alles OK.


Manu8924 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 19:05

er sagt aber er will in seiner Wohnung keine harzt 4 Empfänger

1

Nein, solange der seine Miete voll bezahlt bekommt, ist alles gut.


Manu8924 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 19:05

er sagt aber er will in seiner Wohnung keine harzt 4 Empfänger

0