Darf meine Mutter mich vor die Tür stellen/meine Sachen konfiszieren?
Hallo!
Ich bin 16 und hatte einen heftigen Streit mit meiner Mutter. Nachdem Sie mir gedroht hat mich vor die Tür zu setzten, frage Ich mich ob das rechtlich erlaubt ist, zumal sich meine ganzen Sachen noch in der Wohnung befinden. Da Ich bezweifle, dass Sie das wirklich in die Tat umsetzt, habe Ich dennoch Angst, dass Sie in mein Zimmer geht und irgendwelche Sachen konfisziert. Deshalb meine nächste Frage: Darf Sie das auch? Diese Sachen (von denen Ich ausgehe, dass Sie mir diese wegnehmen wird) sind nicht von Ihr bezahlt wurden, es wurde nichts von Ihr beigesteuert und sind nachvollziehbar von meinem Konto gelaufen/bzw. Schenkung gewesen. Es sind weiterhin arbeitsrelevante Mittel und falls Sie dazu berechtigt ist mir die Sachen wegzunehmen, kann Ich einen Gegenpfand verlangen?
PS: Ich möchte hier keine Erziehungstipps, gut-gemeinte Ratschläge oder irgendwelche Pseudo-Antworten. Ich bin mir der Lage unseres Verhältnisses sehr gut bewusst, zumal das nicht das erste Mal war.
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Ich bin 16 und hatte einen heftigen Streit mit meiner Mutter.
Sowas soll ja vorkommen.
Nachdem Sie mir gedroht hat mich vor die Tür zu setzten, frage Ich mich ob das rechtlich erlaubt ist,
Einfach so nicht nein. Aber sie kann z.B. Deinen Umzug in z.B. eine Jugendbesserungsanstalt anleiern, Du wohnst dann im Heim.
habe Ich dennoch Angst, dass Sie in mein Zimmer geht und irgendwelche Sachen konfisziert. Deshalb meine nächste Frage: Darf Sie das auch?
Ja. Bis zu Deinem vollendeten 18. Lebensjahr ist sie rechtlich befugt, über exakt alles und jedes in Deinem Eigentum zu entscheiden, ob es weiterhin in Deinem Besitz verbleibt oder nicht.
Sie hat die gesetzliche Pflicht, diese Dinge bis zu Deinem 18 Lebensjahr aufzubewahren aber ja, sie darf es Dir wegnehmen.
Diese Sachen (von denen Ich ausgehe, dass Sie mir diese wegnehmen wird) sind nicht von Ihr bezahlt wurden, es wurde nichts von Ihr beigesteuert und sind nachvollziehbar von meinem Konto gelaufen/bzw. Schenkung gewesen. Es sind weiterhin arbeitsrelevante Mittel
Das spielt gar keine Rolle.
und falls Sie dazu berechtigt ist mir die Sachen wegzunehmen, kann Ich einen Gegenpfand verlangen?
Nein. Du kannst gar nichts verlangen.
Sie kann Dir alles konfiszieren, aus aus erzieherischen Gründen bis hin dazu, zu entscheiden, wo Du in Zukunft lebst.
Auch wenn du noch U18 bist darf sie dich der Wohnung verweisen. Dann aber muss sie dafür sorge tragen dass du gut untergebracht bist.
Und auch wenn DU die Sachen bezahlt hast: Ja sie darf sie für eine Weile aus erzieherischen Gründen einziehen. Längstens jedeoch bis du 18 Jahre alt bist
ja auch dann. Gut für gewisse unabdingbare Sachen (Schulesachen, Kleidung zum Beispiel muss sie schon sorgen). Spielekonsole oder so aber nicht
Sie können "ganz kleine Brötchen backen"(!), sich bei ihrer Mutter entschuldigen und stark darauf hoffen, dass die deren Drohung nicht doch noch wahr macht.
Hallo,
deine Sachen kann sie dir wegnehmen (Erziehungsmaßnahmen), vor die Tür setzen kann sie dich unter 18 nicht (Verletzung Fürsorgepflicht).
Deine Mutter darf dir die Sachen wegnehmen, muss sie dir aber ein paar Tage später wieder zurückgeben. Also eine rein erzieherische Maßnahme. Kaputt machen darf sie die Sachen auch nicht.
Sofern du unter 18 Jahre alt bist, darf deine Mutter dich nicht vor die Tür setzen. Sie hat das Erziehungsrecht und sich dran zu halten.
Auch wenn sich der gesamte Hausstand noch in der Wohnung befindet?