Verkäufer verweigert die Nacherfüllung (die Reklamation). Darf er das?
Sehr geehrte schlaue Köpfe da draußen,
ich habe einen Spiegel bestellt. Dieser wurde mit zerbrochen zugestellt (der Paketbote hat mein Paket in den Fahrstuhl gestellt und mir hochgeschickt, somit habe ich nicht mal unterschrieben). Ich habe das Paket aufgemacht und festgestellt das er zerbrochen ist. LEIDER habe ich mich mit der Reklamation nicht beeilt, da ich in der Regel erfahrungsgemäß für alles 14 Tage habe (richte meine Wohnung seit zwei Jahren nun ein und noch NIE mit einer Reklamation, auch nach der Frist, Probleme gehabt). Nun schreibt aber dieser Online-Händler mir, dass ich die Reklamation binnen 48 Stunden nach Erhalt der Ware hätte machen müssen und verweist mich auf seine AGBs (welche ich wohl bestimmt mit einem Häkchen bestätigt habe, wie denn sonst). Ich habe es jedoch am 10. Tag gemacht. Hmm.. habe ich jetzt Pech gehabt oder habe ich irgendwelche Rechte und Gesätze die auf meiner Seite sind?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus
5 Antworten
Grundsätzlich hat der Verkäufer eine 2 Jahre lange Gewährleistungspflicht, das heißt, wenn das Produkt beschädigt ist, muss er es entweder reparieren oder ersetzen, alles weiter darüber hinaus ist in der Garantie geregelt, die ist dann wohl abgelaufen, für Ersatz muss der Hersteller trotzdem sorgen.
Nun schreibt aber dieser Online-Händler mir, dass ich die Reklamation binnen 48 Stunden nach Erhalt der Ware hätte machen müssen und verweist mich auf seine AGBs (welche ich wohl bestimmt mit einem Häkchen bestätigt habe, wie denn sonst).
Somit hast du die AGB anerkannt.
Fazit: Eine Reklamation ist nicht mehr möglich.
Ich fürchte Pech, wenn es wirklich so in den AGB steht. Es sei denn es gibt ein Gesetz, das eine bestimmte Frist vorschreibt.
Offensichtliche Transportschäden müssen "sofort" reklamiert werden. Insofern denke ich, dass die AGB-Klausel wirksam sein könnte.
Wenn man nach "Reklamationsfrist kürzen" googelt, kommt das.
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)eines Online-Händlers, wonach fehlerhafte Ware innerhalb einer Woche nach Empfang zurück gesandt werden muss, ist nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts unwirksam.17.04.2005
Also werden 48h auch unwirksam sein.
Meine Google Skills, over 9000!
Die richtige Frist ist btw 2 Jahre,.
Du hast 2 Jahre dabei Zeit, aber nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr.
Entscheidung des Berliner Kammergerichts unwirksam.17.04.2005
...und diese einsame Entscheidung hat jetzt bundesweit allgemein Gültigkeit?