Abschleppdienst verweigert Mitnahme von Kfz-Kennzeichen nach Totalschade, ist das rechtens?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Rechte eines Abschleppdienstes. Ich möchte mein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden verkaufen und es dafür abmelden, bevor der Käufer das Auto abholt. Das Auto steht aktuell auf dem Werkhof des Abschleppdienstes, der Gutachter meiner Versicherung hat das Auto bereits begutachtet (Auto nicht mehr fahrtauglich) und die Rechnung für die Bergung und das Abschleppen ist bereits bezahlt. Es stehen lediglich die kommenden Tagessätze für die Standzeit aus. Mir wurde jedoch verweigert, die Kfz-Kennzeichne zu demontieren und mitzunehmen (Den Schlüssel, den ich für mein Gutachter im Unternehmen hinterlegt hatte, wollten Sie mir zuerst auch nicht mehr aushändigen...). Die Aussage des Abschleppdienstes ist, dass das Auto, solange es auf dem Gelände steht, angemeldet sein muss wegen der Versicherung. Ist diese Aussage des Abschleppdienstes korrekt und hat ein Abschleppdienst das Recht, mir die Demontage der Kfz-Kennzeichen zu verweigern?
3 Antworten
Wenn alles Bezahlt ist und nur noch die Standgebühren fällig werden, kann der Unternehmer die Demontage der Schilder und das Abmelden nicht untersagen. Das Auto steht auf privatem Grund und auch ohne daß das Grundstück ringsum zu ist, dürfen da abgemeldete Fahrzeuge stehen. Der Abschlepper hat entweder keine Ahnung oder er hat andere Gründe.
So lange das Abschleppen... bezahlt ist, kann er Dir da keine Vorschriften machen außer den Öffnungszeiten seines Betriebes! Und wie DerBayer80 schon sagte, grenzt das schon fast an Unterschlagung!
Da es sich grundsätzlich um dein Eigentum handelt solltest du damit machen können was du willst. Die Aussage das das Auto angemeldet sein muss ist meines Erachtens Blödsinn. Der Abschlepper hat ja einen Hof der mit einem Zaun vom Rest der Welt abgegrenzt ist, somit fällt das Argument mit öffentlichem Raum weg.
Ich denke eher das er entweder Angst um seine Standgebühr hat oder aber er hat selbst Interesse an dem Fahrzeug und versucht so einen Kauf zu verzögern / zu unterbinden.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube hier bewegt sich der Schlepper am Rande einer Unterschlagung
Und dennoch darf auf dem Privatgrundstück das Auto abgemeldet bzw ohne Kennzeichen stehen!
Die Definition des öffentlichen Verkehrsraums verlangt laut BGH nicht nur, dass er frei zugänglich ist, sondern auch dass er von einem nicht näher bestimmten Personenkreis tatsächlich genutzt wird. Dass das Tor offen steht, reicht somit nicht, es müssen dort auch wahllos betriebsfremde Personen ein- und ausgehen. Ist das nicht der Fall, kann es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln.
Seit wann wäre das erlaubt? Unser Rathaus kommt mir Bußgeld uns lässt danach abschleppen. Auch die Versicherung für die Ruheversicherung spielt da nicht mit.
Was hier eben so ist, viele Betriebsfremde sind auf dem Grundstück, denn die willen doch alle ihr Auto wiederholen oder sie wollen kaufen. Auch die Post und Zeitungszusteller haben zugang, hier jedenfalls.
Der Abschleppunternehmer hat im Vergleich zu einem Supermarkt ein sehr überschaubaren, wenn nicht sogar ausgesuchtes Klientel! Der kann sein Hof zu machen, und wer was will, muß zB klingeln. Unter bestimmten Bedingungen muß er das sogar! ZB wenn dort sichergestellte Fahrzeuge abgestellt werden oder wenn für Puplikumsverkehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht... Das geht weder im Supermarkt noch im Möbelhaus... Da hier ein vollkommen wahlloses Puplikum verkehrt sind diese Parkplätze auch als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen. Der Firmenhof aber nicht. Und auf Privatgrund darf allemal ein abgemeldetes Auto stehen!
Hast Du das aber gut.
Zum Glück ist das bei uns nicht so. Und die Versicherung spielt da auch nicht mit, wenn es denn eine Ruheversicherung geben soll. Ist doch bei Saison auch nicht anders, wenn die Ruhephase läuft.
Was hat das mit der Versicherung zu tun? Wenn ein Auto abgemeldet beim Abschlepper auf dem Hof steht greift da dessen Betriebshaftpflicht. Ist doch das gleiche, wie wenn die Kiste in die Presse kommt. Kannst doch nicht erst anmelden,. wenn das Ding als Quader auf dem Hof liegt!
Gib am besten auch der Kerl hat von dem was er schreibt absolut keine Ahnung und blamiert sich immer wieder aufs neue
Ich, warum sollte ich, ich weiß, daß abgemeldete Fahrzeuge in der Ruheversicherung nicht zugängig abgestellt werden dürfen.
Warum wohl stehen (fast) alle Wohnmobile nicht offen auf dem eigenen Grundstück sondern in einer Halle?
Weil's praktischer ist bin überwintern. Achso wenn du wenn du ein Wohnmobil in einer Halle unterstellst, brauchst du übrigens für die Halle eine gesonderte Versicherung und die Batterien der Fahrzeuge müssen abgeklemmt sein.
Also nach deiner Behauptung dürfte kein Schrottplatz und kein Autohändler Fahrzeuge auf seinem Hof abstellen.
Das was du meinst trifft nur auf Privatpersonen zu und nicht auf Gewerbetreibende.
Nochmal, du hast keine Ahnung
Lieber keine Ahnung, und davon eine ganze Menge, aber richtig liegen.
Fst. betreibt also ein Gewerbe und sein Fz. ist ein gewerblich genutztes Fz., dann ist ja alles gut.
Keine Werkstatt stellt mein Fz. ohne Zulassung und einfach nur so bei sIch auf den Hof.
Kann es dort nichtmal versichern, weil es meins ist unnd nur abgestellt wurde.
Mir aber auch egal, was bei Dir/Euch so möglich ist.
Bezahle, hole das Auto ab, stelle es in eine Garage/Halle, dort darf es ja ohne Zulassung stehen.
Der Schlepper macht die Spielregeln nicht, und Dein Makler weiß das eigentlich auch.
Da es ein Privatgrundstück ist, darf die Karre dort abgemeldet stehen.
Ist auch bei uns Alltag (bei dem vom ADAC), der Abstellplatz ist öffentlich zugängig, die Tore sind tagsüber offen.