Ex hat Hund genommen , hab ich rechte?
Da ich durch eine Krebserkrankung keine Kinder bekommen kann (auch keine habe) ging es mir Psychisch nicht immer gut . Also wollte mir mein Ex einen Hund schenken.(ich wollte immer einen haben) Worauf hin er mit meiner Mutter gesprochen hatte und die über eins gekommen sind dass ich mir den Hund selber aussuchen sollte.
also waren wir zu Besuch bei Familie in Polen und haben im Nachgang einen Hund von einer Züchterin mitgebracht. Papiere. Ausweis läuft alles vom Hund auf mich. er wurde auch hier angemeldet auf meinen Namen.( Das Schreiben müsste die Tage ankommen)
da mein Ex ein extremer Narzisst ist und Mir nur vorwürfe macht, mir droht.. Ich wirklich keinen Kontakt mehr mit ihm haben möchte.
also war der Hund ( Welpe 12 Wochen) jetzt knapp vier Wochen bei mir zu Hause . 24/7 da ist momentan nicht arbeite. Er ist nach der Arbeit ab und angekommen wir wohnten nicht zusammen . Habe ihn stubenrein bekommen die Grundkommandos beigebracht…
jetzt zu meiner Frage: habe ich irgendwelche Rechte kann ich irgendetwas machen um meinen Hund wieder zu bekommen? Er hat zwar den Hund bezahlt alles andere hab ich bezahlt, Leinekorb essen Spielzeug… Papiere laufen auch auf mich. Sogar meine Familie hat gesagt dass sie ihm das Geld für den Hund geben, er darauf hin gesagt hat er wird den Hund nicht aufgeben.
ich hoffe ihr habt einen Tipp was ich machen könnte. Aber er ist nicht ohne er kennt viele Menschen, er könnte mir mein Leben zu Hölle machen.
ich weiß nicht was ich machen soll mir blutet mein Herz . Ich bin mit Hunden groß geworden, also Weißig gewisse Sachen. Er hatte in seinem Leben noch nie einen Hund und ich mache mir wirklich Sorgen um ihn
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn der Kaufvertrag von DIR unterschrieben wurde und der Hund auf Deinen Namen angemeldet ist, dann gehört er Dir. Völlig unerheblich ob er ihn bezahlt hat. Dann hat er Dir den Hund halt geschenkt. Aber das spielt keine Rolle.
Hol Dir den Hund mit Hilfe eines Anwaltes zurück und gib ihn einfach nicht mehr raus.
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Wenn du in den entsprechenden Papieren als Halter und Eigentümer eingetragen bist, kannst du natürlich die Herausgabe deines Eigentums erwirken.
Aber mal davon ausgehend, dass der Hund zumindest 8 Wochen alt war, als ihr ihn geholt habt, hast du also innerhalb von 4 Wochen nachdem ihr den Hund geholt habt die Beziehung beendet. Aus Gründen, die nicht erst innerhalb dieser 4 Wochen aufgetreten sind.
Weshalb lässt du dir etwas schenken, wenn der Plan die Beziehung zu beenden doch offensichtlich schon da ist?
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Auch deine Frage habe ich beantwortet. Darüber hinaus nehme ich mir das Recht, auch zu den Umständen meine Meinung zu äußern heraus. Und ich persönlich bin der Ansicht, dass es eben auch etwas über dich aussagt, dass du mit jemandem nach Polen fährst und dich beschenken lässt, zu dem du in den kommenden Tagen deine Beziehung beenden und den Kontakt vollständig abbrechen möchtest.
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Sag mal welches Recht nimmst du dir zu urteilen oder dir Sachen zusammen zu Reimen ?
Wie hatten einer Beziehung über mehrere Jahre . Aber ich muss mich ja nicht rechtfertigen denn es sagt schon einiges über dich aus ,wie du schreibst und wie du urteilst
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Sag mal welches Recht nimmst du dir zu urteilen
Das selbe Recht, öffentlich geäußerte Dinge auch persönlich zu bewerten, dass jedem zusteht.
Aber ich muss mich ja nicht rechtfertigen
Vollkommen richtig.
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na ja mir ist das auch etwas unangenehm aufgefallen. ICH wöre jedenfalls zu stolz, mir von einem Mann, mit dem ich Schluss machen will, noch einen cent schenken zu lassen,
Aber gut, es kann ja sein, dass das Ende der Beziehung urplötzlich kam, was weiß ich, weil du ihn mit einer anderen im Bett angetroffen hast. Wenn das Ende aber für dich schon absehbar war, hat deine Geschichte jedenfalls ein "G´schmäckle," Klingt etwas nach Abzocke,
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Er hat zwar den Hund bezahlt
und den Kaufvertrag, wenn einer besteht, dann ist der Hund SEIN Eigentum.
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und den Kaufvertrag, wenn einer besteht,
Ein Kaufvertrag besteht immer, wenn man etwas kauft. Aber kauf alleine macht einen noch nicht zum Eigentümer.
In dem Fall lässt sich argumentieren, dass der Eigentumsanspruch durch Eintragung der Fragestellerin in alle entsprechenden Papiere bewusst abgegeben wurde.
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Nein das ist falsch. Beim Hund zählt in De alleine der Kaufvertrag
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DameDePique/1668610471390_nmmslarge__0_0_950_950_3f979b36cc1af7fcd2fda8d92b820ab2.png?v=1668610472000)
Dazu hätte ich gerne einen entsprechenden Paragraphen der aufzeigt, dass ein Tier anders behandelt wird , als sonstiges Eigentum. Auch einen Hund kann man verschenken und gibt dabei, wie bei jeder anderen Schenkung auch, seinen Eigentumsanspruch ab.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Okay ergänze schriftlicher Kaufvertrag. Das zählt nix sonst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jesaya007/1643048277968_nmmslarge__13_106_525_525_b521f518a16ae8c573a0264379872eea.jpg?v=1643048278000)
Wenn der Kaufvertrag auf deinen Namen läuft, kannst du die Herausgabe deines Eigentums bewirken. Bedenke aber, je mehr Behörden die illegale Einfuhr mitbekommen, desto höher das Risiko, dass der Hund (vorübergehend) beschlagnahmt wird und ein Bußgeld bis 25.000 Euro möglich ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AshleighHoward/1568322225058_nmmslarge__64_4_457_457_5ec582fa5dfa69d3262629155140c066.jpg?v=1568322225000)
ich reime mir zusammen, dass dein ex dir den hund weggenommen hat, das steht da nicht.
hier werden hunde wie sachen behandelt. du bist der offizielle eigentümer. wenn er dir den hund nicht gibt, zeig ihn wegen diebstahl an.
Was hat denn eine Schenkung mit einer Beendigung einer Beziehung zu tun?
wenn du nichts vernünftiges zu antworten hast. Dann lass es doch direkt. Und mach nicht ein auf Klugscheißer, Besserwisser, Punktesammler