Einfach Rückerstattung anstelle von Ersatzlieferung?

Guten Abend liebe Community,

Vor kurzem habe ich in einem Onlineshop Tierfutter bestellt, dieses kam dann vor wenigen Tagen an. Leider hat DHL da so einiges Verbockt und das Paket einfach über den Zaun und so mitten in 'ne Pfütze geworden. Ergo: Karton und Inhalt kaputt und Nass. Direkt Nachricht mit Bildern an den Shop, und da kommt der Haken.

Der Shop bedauere den Vorfall sehr und will das Paket zurück, beauftragt DHL sofort und ohne Rücksprache mit mir zur Abholung nächste Woche. Eine "Ersatzlieferung sei aufgrund systemtechnischen Gründen nicht möglich" und wird daher trotz konkreter Anfrage abgelehnt. Ich müsse eine erneute Bestellung auslösen. Als "Wiedergutmachung" schickten sie mir einen 10% Nachlass auf die nächste Bestellung.

Theoretisch an sich kein Problem, wenn in der Zwischenzeit nicht die Preise um gut 11-12% angehoben wurden und zudem auch durch den viel geringeren Bestellwert zusätzlich Versandkosten auf mich zu kommen würden. Abgesehen von dem ganzen Theater jetzt.

Habe geantwortet, dass ich mit dem Vorgehen nicht einverstanden bin und eine Ersatzlieferung möchte, es sollte ja irgendwie möglich sein, gerade auch wegen der preislichen Differenz. Darauf kam, dass man mir dann im Nachhinein beim Einschicken der nächsten Rechnung die Differenz Gutschreiben (nicht erstattet).

Ehe ich darauf reagieren konnte kam auch schon von PP die Bestätigung der Kostenrückabwicklung von dem Artikel um den es geht,

Frage ist also: Ist das alles so überhaupt rechtens/richtig? Ich mein, eigentlich wären Verkäufer doch für eine Ersatzlieferung verpflichtet, oder nicht?

Ich habe den Kauf ja nicht widerrufen sondern lediglich auf Erfüllung des Vertrages bestanden.

Was kann ich machen/ wie weiter vorgehen?

Außerdem Bzgl. Der Abholung: Ich bin (wie die meisten Menschen) innerhalb des angegebenen Abholungsdatum und Zeitraum arbeiten (Mo, 8-18uhr!), Da gab's und gibt's kein Mitspracherecht und keine Option zur Änderung.

Vielleicht jemand hier, der mir weiterhelfen kann?

Liebe Grüße!

Recht, Bestellung, Online-Shopping, Rückerstattung
Kann man das Diebstahl/klauen nennen?

Hallo,

Es geht um eine Person in meinem nahen Umfeld. Nennen wir sie einfach Antonia. Antonia arbeitet bei einer alten Dame als Putzkraft. Während sie in der Wohnung aufräumt findet sie einen Gegenstand zb.einen Stift. Wir gehen davon aus daß sich der Stift irgendwo in der Wohnung befindet oder im Mülleimer in dieser Wohnung ist.(ich schreibe beide Möglichkeiten weil ich nicht genau weiß wo der Gegenstand sich befunden hat). Aber der Gegenstand gehört 100% der alten Dame. Antonia schaut sich denn Gegenstand an und fragt sich was es wohl sein könnte. Sie steckt denn Gegenstand ein (der sich vielleicht neben vielen anderen Gegenständen befunden hat die genauso aussehen) und nimmt ihn mit nach Hause um genau zu untersuchen was es für ein Gegenstand ist. Doch gefragt oder der alten Dame was davon gesagt hat sie nichts. Zuhause hat Antonia denn Gegenstand untersucht und ihn danach in denn Müll geschmissen.

Bei meiner Anschuldigungen das Antonia das geklaut hat, hat Antonia mit "ich habe es nicht geklaut sondern nur mitgenommen" und "ich habe es nicht mitgenommen weil es die alte Dame nicht gebraucht hat oder ich es klauen wollte sondern nur um es genau zu untersuchen/anzuschauen" geantwortet. Jetzt Frage ich euch, ist das ein Diebstahl und bitte bedenkt dabei es geht hier nicht um ob die Person das vermissen würde oder sie sie dafür rechtlich Anzeigen würde sondern ob es laut Recht ein Diebstahl ist.

Entschuldigt die Grammatik und Rechtschreibfehler. Ich hoffe ihr könnt meinen Anliegen trotzdem verstehen.

Danke

Ja 89%
Vielleicht 11%
Nein 0%
Polizei, Recht, Diebstahl, klauen, Richter, Umfrage
Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?

(Kleiner Disclaimer: Es gilt das Jugendstrafrecht)

Die Polizei hat vor zwei Jahren mein Handy sowie meinen Computer bei einer Hausdurchsuchung eingezogen.

Der Grund lag darin, dass ich Monate vorher anzügliche Bilder von einem 13-Jährigen Mädchen bekommen habe, welche mich auf Geschlechtsverkehr anschrieb. Das gilt als Kinderpornographie. Ich habe über mein Handy mit ihr Kontakt gehabt und dort auch Bilder erhalten. Das Handy war mein Tatmittel, soweit kann ich das noch akzeptieren und natürlich nachvollziehen.

Wie gesagt bin ich keineswegs stolz darauf und befand mich zu der Zeit auch in der tiefsten Phase meines Lebens. Isolation, suizidale Gedanken etc...

Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung und eigentlich erhoffte ich meine Geräte wieder zu bekommen.

Vor allem geht es um meinen Computer und dessen Daten, dort sind sehr viele und wichtige Kindheitserinnerungen und vor allem EXTREM viel Arbeit in Form von Designing gespeichert, welche vom persönlichen Wert her natürlich den des PCs, der damals trotzdem sehr sehr teuer war, weit übertrifft.

Auf dem Computer, um genau zu sein auf der zweiten Festplatte, habe ich zu dem Zeitpunkt diese Bilder rübergezogen und dachte eigentlich ich habe Sie als ich meinen Computer neu aufgesetzt habe, gelöscht. Dem war aber nicht so, als die Polizei ihn grob überflog. Danach wurde er entgültig konfesziert und in die Forensik gebracht. Mein iPad, hat man mir beispielsweise gegeben, da zwar nichts gefunden wurde in dem spezifischen Sinne, aber auch dort diese Bilder in den Clouds gefunden hätten werden können.

Der Computer war nie ein Tatmittel und da heutzutage sowieso alles Cloudgespeichert ist musste ich in den letzten 2 Jahren selbständig diese Bilder noch bei zwei verschiedenen Orten entfernen, von denen ich nicht mal wusste, dass Sie (dort) existieren.

Der Sinn den Computer für immer einzubehalten ist ja, dass ich nicht an diese Bilder komme, nur verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, wenn sowieso heutzutage alles cloudbasiert ist. Aber auch wenn, müsste man doch als Forensiker diese wenigen Bilddateien doch einfach löschen können, man mir wenigstens meine Daten wieder geben können, oder die betroffene Festplatte abgesteckt werden, wenn Sie sich schon auch den Aufwand machen, jeden kleinsten Winkel des PC's zu durchleuchten.

Mich würde fachkompetentes Wissen wirklich immens unterstützen, da mir wirklich sehr viel an diesen Daten und auch an den Computer liegt! Mein ("guter") Anwalt hat mir nicht wirklich weitergeholfen.

Ich freue mich auf eure Antworten

Computer, Polizei, Verteidigung, Recht, Strafverfahren, Cloud, Beschlagnahmung
Frage zum aktiven Sterbehilfegesetz in den Niederlanden: Zählt folgendes Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe?

In den Niederlanden gibt es ja die aktive Sterbehilfte für Jedermann. Meist wird dieses Gesetz bei psychisch kranken Straftätern oder behinderten Kindern angewandt.

Man geht zwar davon aus, dass man zur aktiven Sterbehilfe selber zustimmen muss. Stimmt nicht! Wer einen Vormund hat (bei unter 18-Jährigen sind es die Eltern) oder bei Erwachsenen gesetzliche Betreuer, der muss nicht selber zustimmen. So kann der Vormund über eine Euthanasie entscheiden. Ist zwar Mord, wird aber vom Deutschen Volke seit 1933 als Euthanasie bagatellisiert.

Damals wie heute! Damals hat angeblich auch keiner was vom Holocaust gewusst.

Auch in Deutschland gibt es noch ein Sterbehilfegesetz, wo Menschen gegen ihren Willen euthanasiert werden.

Eine Freundin von mir (ehemalige Ärztin, hat ihre Lizenz verloren) hat mir erzählt, wie es hier in DE gemacht wird:

Das aktive Sterbehilfegesetz bzw. Beihilfe zum Suizid, wird in der Regel in Psychiatrien angewandt. Es gilt für behinderte/psychisch kranke Kinder und Erwachsene. Für diese Personen entscheidet der Vormund über Leben und Tod. Es wird gewartet, bis die Person schläft. Dann wird ein Tuch in Chloroform/Ether getränkt - dieses wird den Personen dann während des Schlafes vor das Gesicht gehalten. Dieses Tuch wird den Menschen dann so lange vor das Gesicht gehalten, bis eine Atemlähmung, und letztendlich ein Herzstillstand einsetzt. Nun meine Frage: Zählt dieses Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe? Es wird ja eigentlich nur passiv geblieben, da die Person selber einatment.

Wie o. g. wird es in Deutschland sowie in den Niederlanden gemacht.

Auch gibt es Gesetze, welches aktive Sterbehilfe in Deutschland von der Strafbarkeit befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person gegen ihren Willen euthanasiert werden. Die, die diese Euthanasie durchführen, werden nicht bestraft.

Aktive Sterbehilfe 100%
Passive Sterbehilfe 0%
Andere Antwort 0%
Schule, Politik, Recht, Gesundheit und Medizin, Nazi, Philosophie und Gesellschaft, Umfrage

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