Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?
(Kleiner Disclaimer: Es gilt das Jugendstrafrecht)
Die Polizei hat vor zwei Jahren mein Handy sowie meinen Computer bei einer Hausdurchsuchung eingezogen.
Der Grund lag darin, dass ich Monate vorher anzügliche Bilder von einem 13-Jährigen Mädchen bekommen habe, welche mich auf Geschlechtsverkehr anschrieb. Das gilt als Kinderpornographie. Ich habe über mein Handy mit ihr Kontakt gehabt und dort auch Bilder erhalten. Das Handy war mein Tatmittel, soweit kann ich das noch akzeptieren und natürlich nachvollziehen.
Wie gesagt bin ich keineswegs stolz darauf und befand mich zu der Zeit auch in der tiefsten Phase meines Lebens. Isolation, suizidale Gedanken etc...
Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung und eigentlich erhoffte ich meine Geräte wieder zu bekommen.
Vor allem geht es um meinen Computer und dessen Daten, dort sind sehr viele und wichtige Kindheitserinnerungen und vor allem EXTREM viel Arbeit in Form von Designing gespeichert, welche vom persönlichen Wert her natürlich den des PCs, der damals trotzdem sehr sehr teuer war, weit übertrifft.
Auf dem Computer, um genau zu sein auf der zweiten Festplatte, habe ich zu dem Zeitpunkt diese Bilder rübergezogen und dachte eigentlich ich habe Sie als ich meinen Computer neu aufgesetzt habe, gelöscht. Dem war aber nicht so, als die Polizei ihn grob überflog. Danach wurde er entgültig konfesziert und in die Forensik gebracht. Mein iPad, hat man mir beispielsweise gegeben, da zwar nichts gefunden wurde in dem spezifischen Sinne, aber auch dort diese Bilder in den Clouds gefunden hätten werden können.
Der Computer war nie ein Tatmittel und da heutzutage sowieso alles Cloudgespeichert ist musste ich in den letzten 2 Jahren selbständig diese Bilder noch bei zwei verschiedenen Orten entfernen, von denen ich nicht mal wusste, dass Sie (dort) existieren.
Der Sinn den Computer für immer einzubehalten ist ja, dass ich nicht an diese Bilder komme, nur verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, wenn sowieso heutzutage alles cloudbasiert ist. Aber auch wenn, müsste man doch als Forensiker diese wenigen Bilddateien doch einfach löschen können, man mir wenigstens meine Daten wieder geben können, oder die betroffene Festplatte abgesteckt werden, wenn Sie sich schon auch den Aufwand machen, jeden kleinsten Winkel des PC's zu durchleuchten.
Mich würde fachkompetentes Wissen wirklich immens unterstützen, da mir wirklich sehr viel an diesen Daten und auch an den Computer liegt! Mein ("guter") Anwalt hat mir nicht wirklich weitergeholfen.
Ich freue mich auf eure Antworten
3 Antworten
Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung
Wenn die Gerichtsverhandlung noch nicht stattgefunden hat, wird der Richter bei der Verhandlung darüber entscheiden ob Du den Computer wieder bekommst oder nicht. Sprich ihn notfalls am Ende der Verhhandlung darauf an.
Na ja, auf grossartige Diskussionen wird der Richter sich nicht einlassen. Du kannst lediglich versuchen anzusprechen ob man Dir die für Dich wichtigen Sachen runterkopiert. Die Entscheidung des Richters ist erstmal wichtig. Sollte er sich nicht darauf einlassen kannst Du immer noch überlegen dagegen vorzugehen.
Die Polizei hat alle Geräte sichergestellt oder beschlagnahmt da sie Beweismittelnsein konnten. Dazu wird üblicherweise ein Veräußerungsverbot ausgesprochen. Über die Einziehung (also ersatzlose Enteignung) der Geräte muss ein Gericht im Urteil entscheiden. Also sieh Dir die Anklageschrift genau an und schicke deinen Anwalt vor in der Verhandlung, dafür ist er schließlich da.
Dürfte ich um etwas mehr Detail bitten. Für mich ist das ganze eher, sagen wir mal ungewohnt. Warum soll ich die Anklageschrift anschauen, was kann ich dort bezüglich der Geräte erfahren, dort ist nur festgehalten worden, was eingezogen wurde. Inwiefern soll ich meinen Anwalt schicken? Der ist am Montag bei der Verhandlung ja dabei, aber der meinte schon es sieht schlecht aus, aber ehrlichgesagt kommt mir dieser auch ziemlich unsympathisch und nicht wirklich kooperativ oder hilfsbereit vor. Er meinte das Handy ist sicher weg, der Computer vielleicht nicht zu 100%. Ich selber habe keine gute finanzielle Stellung und er selber weis auch das er von mir wenig bis kein Geld mehr erwarten kann. Vielleicht hat er keine Lust auf den Arbeitsaufwand.
Du scheinst nicht richtig zu lesen.
Die Geräte wurden NICHT eingezogen, das kann erst in einem Urteil geschehen,also steht das so nicht in der Anklage.
Am Freitag zu fragen was Du am Montag gut oder besser machen kannst ist so kurzfristi nicht sehr zielführend.
Wenn Dein Anwalt nicht Familienrechtler oder Erbschaftsspezialist ist könntest Du gut aufgestellt sein, nach welchen Gesichtspunkten Du ihn ausgewählt hast entzieht sich meiner Kenntnis. Er kostet jedenfalls genau so viel wie ein Strafrechtsanwalt.
das Verfahren ist beendet, Geldstrafe von 500€ und Computer bekomme ich wieder. Handy bleibt (freiwillig) eingezogen.
Ich kann dir nur meine Einschätzung geben: So, wie du das geschrieben hast, sind sowohl PC als auch Smartphone Tatmittel bzw. Tatwerkzeug. Wenn der Richter zur gleichen Einschätzung kommt, bleiben die Geräte eingezogen.
das Verfahren ist beendet, Geldstrafe von 500€ und Computer bekomme ich wieder. Handy bleibt (freiwillig) eingezogen
Kann es geben. Vor der Jugendkammer wird auch gegen Erwachsene verhandelt, wenn der Geschädigte Jugendlicher ist. Somit kann es Geldstrafen geben, weil der Verurteilte selbst nicht mehr Jugendlicher ist.
Das ganze ist für mich alles neu. Soll ich hierfür Argumente notieren, warum ich den PC, oder ihn wenigstens ohne der "infizierten" Festplatte oder wenigstens die Daten m.M.n. behalten dürfe und diese auch den Richter nennen oder sieht das eher wie folgt aus:
Frage: "Was ist mit meinem Computer?"
Antwort: "Der ist auch weg"
- ohne das ich die Chance hab zu diskutieren/debattieren/sich auszutauschen