Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?

3 Antworten

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Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung

Wenn die Gerichtsverhandlung noch nicht stattgefunden hat, wird der Richter bei der Verhandlung darüber entscheiden ob Du den Computer wieder bekommst oder nicht. Sprich ihn notfalls am Ende der Verhhandlung darauf an.


Ogrebogre 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 17:25

Das ganze ist für mich alles neu. Soll ich hierfür Argumente notieren, warum ich den PC, oder ihn wenigstens ohne der "infizierten" Festplatte oder wenigstens die Daten m.M.n. behalten dürfe und diese auch den Richter nennen oder sieht das eher wie folgt aus:

Frage: "Was ist mit meinem Computer?"

Antwort: "Der ist auch weg"

- ohne das ich die Chance hab zu diskutieren/debattieren/sich auszutauschen

Artus01  01.04.2022, 19:41
@Ogrebogre

Na ja, auf grossartige Diskussionen wird der Richter sich nicht einlassen. Du kannst lediglich versuchen anzusprechen ob man Dir die für Dich wichtigen Sachen runterkopiert. Die Entscheidung des Richters ist erstmal wichtig. Sollte er sich nicht darauf einlassen kannst Du immer noch überlegen dagegen vorzugehen.

Die Polizei hat alle Geräte sichergestellt oder beschlagnahmt da sie Beweismittelnsein konnten. Dazu wird üblicherweise ein Veräußerungsverbot ausgesprochen. Über die Einziehung (also ersatzlose Enteignung) der Geräte muss ein Gericht im Urteil entscheiden. Also sieh Dir die Anklageschrift genau an und schicke deinen Anwalt vor in der Verhandlung, dafür ist er schließlich da.


Ogrebogre 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 17:18

Dürfte ich um etwas mehr Detail bitten. Für mich ist das ganze eher, sagen wir mal ungewohnt. Warum soll ich die Anklageschrift anschauen, was kann ich dort bezüglich der Geräte erfahren, dort ist nur festgehalten worden, was eingezogen wurde. Inwiefern soll ich meinen Anwalt schicken? Der ist am Montag bei der Verhandlung ja dabei, aber der meinte schon es sieht schlecht aus, aber ehrlichgesagt kommt mir dieser auch ziemlich unsympathisch und nicht wirklich kooperativ oder hilfsbereit vor. Er meinte das Handy ist sicher weg, der Computer vielleicht nicht zu 100%. Ich selber habe keine gute finanzielle Stellung und er selber weis auch das er von mir wenig bis kein Geld mehr erwarten kann. Vielleicht hat er keine Lust auf den Arbeitsaufwand.

superseegers  01.04.2022, 20:42
@Ogrebogre

Du scheinst nicht richtig zu lesen.

Die Geräte wurden NICHT eingezogen, das kann erst in einem Urteil geschehen,also steht das so nicht in der Anklage.

Am Freitag zu fragen was Du am Montag gut oder besser machen kannst ist so kurzfristi nicht sehr zielführend.

Wenn Dein Anwalt nicht Familienrechtler oder Erbschaftsspezialist ist könntest Du gut aufgestellt sein, nach welchen Gesichtspunkten Du ihn ausgewählt hast entzieht sich meiner Kenntnis. Er kostet jedenfalls genau so viel wie ein Strafrechtsanwalt.

Ogrebogre 
Beitragsersteller
 04.04.2022, 12:10
@superseegers

das Verfahren ist beendet, Geldstrafe von 500€ und Computer bekomme ich wieder. Handy bleibt (freiwillig) eingezogen.

Ich kann dir nur meine Einschätzung geben: So, wie du das geschrieben hast, sind sowohl PC als auch Smartphone Tatmittel bzw. Tatwerkzeug. Wenn der Richter zur gleichen Einschätzung kommt, bleiben die Geräte eingezogen.


Ogrebogre 
Beitragsersteller
 04.04.2022, 12:10

das Verfahren ist beendet, Geldstrafe von 500€ und Computer bekomme ich wieder. Handy bleibt (freiwillig) eingezogen

wiki01  17.08.2022, 07:19
@Sonnenblume172

Kann es geben. Vor der Jugendkammer wird auch gegen Erwachsene verhandelt, wenn der Geschädigte Jugendlicher ist. Somit kann es Geldstrafen geben, weil der Verurteilte selbst nicht mehr Jugendlicher ist.