Unwissentlich falsches Produkt verkauft?

MrSlowhand129  01.04.2022, 20:47

Orginalverpackt ? Dann hat er das doch gesehen

Janis250903 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 20:56

Ja. Der MacBook war noch verschweißt und er hat dies dann geöffnet und sich das MacBook genau angeschaut. Dort hat er nichts festgestellt.

6 Antworten

Also das einzige was er machen kann ist den Kauf anfechten um anschließen Schadensersarz oder einen Widerruf bekommt - jz die Frage ob er diesen hat...

Wir prüfen jetzt

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

I. Inhaltsirrtum (-)

Ein Inhaltsirrtum gemäß § 119 I 1. Var. BGB liegt vor, wenn der Erklärende sich zwar bewusst ist, was er sagt, dem Gesagten aber eine andere Bedeutung zumisst, als dieses tatsächlich hat.

II. Erklärungsirrtum (-)

Ein Erklärungsirrtum gemäß § 119 I 2. Var. BGB liegt vor, wenn der Erklärende sich verspricht, vergreift, verschreibt oder vertippt.

III. Eigenschaftsirrtum (Auslegungssache)

Ein Eigenschaftsirrtum gemäß § 119 II BGB liegt vor, wenn sich der Erklärende über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache irrt.

Ein Eigenschaftsirrtum kann hier vorliegen. Ein Eigenschaftsirrtum kann aber nicht angefochten werden, wenn er sich hätte informieren können durch Recherche, Ansehen des Produktes.

Eine Anzeige kann er nicht machen, hier liegt kein Vorsatz vor, somit kein Betrug 😅😂.

Donnerstag dazu erst eine Klausur geschrieben 😅

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Yetanotherpage  02.04.2022, 10:21

Ich seh es als Mangel. Wenn die Ware in Deutschland verkauft wird und signifikante Unterschiede aufweist weil sie nicht für den deutschen Markt ist, müssen diese benannt werden.

Wurden sie nicht.

Jetzt käme es drauf an, ob die Gewährleistung sicher ausgeschlossen wurde. Denn für unbekannte Mängel haftet der Verkäufer nicht wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Ansonsten schon.

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matze13924  02.04.2022, 10:40
@Yetanotherpage

das Problem, das der Käufer sich die Sacher hier anschauen konnte, somit belibt der auf ser Sache sitzen

man kann aus Kulanz sagen, dass man den Vertrag rückgängig macht

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Yetanotherpage  02.04.2022, 11:52
@matze13924

Das Problem da ist aber, dass der Kaufvertrag Online geschlossen wurde. Das persönliche Abholen und Bar bezahlen sind nur die Pflichten die sich aus dem Kaufvertrag ergeben (Eigentumsübereignung und Bezahlung)

Ein privater Käufer der abholt, muss sich die Ware nicht mal ansehen, er kann ja davon ausgehen, dass er das bekommt was lt Kaufvertrag abgemacht wurde.

Wenn der Kaufvertrag beim Abholen geändert wurde ala 'oh hat ja ne fremde Tastatur, ok ich nehms trotzdem', dann müsste der, der dies behauptet beweisen sofern die andere Seite beim ursprünglichen Kv bleibt.

Verbraucher müssen Mängel auch nicht sofort rügen wie Handelstreibende.

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matze13924  02.04.2022, 12:27
@Yetanotherpage

Ja das stimmt der Vertrag wurde online geschlossen, jetzt kann man gegenseitig argumentieren, was es heißt unverzüglich sen Mängel zu erkennen, das ist halt eine Sache wo am Ende der Richter enstcheidet quasi oder mit einem Vergleich rausgeht

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Yetanotherpage  02.04.2022, 13:11
@matze13924

Verbraucher müssen nicht unverzüglich. Gewerbetreibende müssen das (ohne schuldhaftes Zögern).

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Anzeige hat da keinen Sinn. Ist nichts strafrechtliches vorgefallen.

Aber zivilrechtlich.

Ich halt es mit Tinalisatina. Ich würde mich nicht aus dem Fenster lehnen und davon ausgehen dass er rechtlich keine Chancen hat das zu monieren.

Rechtlich stellt es einen nicht genannten Mangel dar. Genauso wenn es keinen EU Aufladestecker hätte sondern UK oder US. Wenn es in Dtl verkauft wird müssen Unterschiede, die der Kunden nicht erwarten kann, benannt werden.

Dass er davon wusste, weil er es beim Prüfen gesehen hat, müsstest du nachweisen wenn er es verneint.

Wenn es billiger ist den Ersatz selbst zu beschaffen dann brauchst auch keiner Minderung zustimmen.

Die gute Nachricht vorab:

Hab ich mich strafbar gemacht ?

Nein.

Dennoch: Wenn Du in Deutschland so ein Teil verkaufst, kann der Kunde davon ausgehen, dass es für den deutschen Markt konzipiert ist. Und das mit der Tastatur, das sieht man nicht immer auf den ersten Blick. Wenn es hart auf hart kommt, würde ich nicht viel auf einen "Sieg" deinerseits wetten.

Nein, er hat es gesehen und Dir das Geld gegeben. Für Ihn bedeutet das einfach Pech gehabt.

Auf der Verpackung siehst du eigentlich ob’s ne deutsche Tastatur ist.