Minijob Rentenversicherung befreit, aber wurde trotzdem abgezogen?
Ich bin seit Januar 450-Minijobbler und habe einen Antrag auf Befreiung von Rentenversicherung bei meinem Arbeitgeber am 20.01.2022 gestellt. Nun habe ich mein Februar Gehalt erhalten und mir wurde Rentenversicherung berechnet?!?!?!?! Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt... die meinten der Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht würde nicht sofort greifen, sondern es kann 1-2 Monate dauern bis er wirksam ist. Was meinen die damit? Bekomme ich das Geld zurückgezahlt?
2 Antworten
Da weiss dir die minijob-zentrale.de guten Rat: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html
wie z.B.: Gut zu wissen
Die Frist von 42 Kalendertagen beginnt mit dem Eingang des schriftlichen Antrags Ihres Minijobbers.
Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt.
Gruß siola55
Beispiel 1: Befreiung ab Beschäftigungsbeginn
Beschäftigungsbeginn: 1. März 2022
Eingang des Antrags beim Arbeitgeber: 9. März 2022
Übermittlung der SV-Meldung an die Minijob-Zentrale: 10. März 2022
So erfolgt die Meldung:
Beschäftigungsbeginn: 01032022
Beitragsgruppenschlüssel: X500
Meldegrund: 10 (Anmeldung)
Der Minijobber hat den Befreiungsantrag im März, dem Monat der Beschäftigungsaufnahme gestellt und der Arbeitgeber hat die Meldung zur Sozialversicherung fristgerecht an die Minijob-Zentrale übermittelt.
Die Befreiung wirkt damit rückwirkend zum 1. März 2022.
Dein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt ab dem Monat, in dem der Antrag bei deinem Arbeitgeber eingegangen ist. Liegt deinem Arbeitgeber der Befreiungsantrag vor, hat dieser mit der nächsten Lohnabrechnung bzw. innerhalb von 6 Wochen die Befreiung der Minijob-Zentrale zu melden. Meldet der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale den Befreiungsantrag erst nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist, kann auch die Befreiung erst später wirken. Wir raten dir, dich noch einmal mit deinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zu klären.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Heißt ich bekomme das Geld nicht zurück?