Vinted?

1 Antwort

Du als Käufer trägst gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf ab dem Zeitpunkt das Verlustrisiko, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat:

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

Und dazu reicht es aus, wenn dieser die Übergabe glaubhaft versichert.