Polizeilich in Erscheinung getreten?

6 Antworten

Mit Sicherheit kannst du keine Löschung beantragen. Wo wäre da die Logik 😄

Auf INPOL und POLAS können die kontrollierenden Beamten jedes eingeleitete Verfahren sehen aber nicht den Ausgang...

Also das mit den Waffen landet wahrscheinlich im Erziehungsregister, im Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensegister und im INPOL/POLAS. Die im Sande verlaufenden Verfahren nur in letzteren beiden.

Sofern du nicht erneut mit dem Gesetz in Konflikt kommt wird das Erziehungsregister zum 24. Geburtstag gelöscht und das Verfahrensregister nach zwei Jahren.

Fieser ist das INPOL/POLAS. Hier beträgt die Löschfrist 11 volle KALENDERjahre. Auch hier darf nichts neues dazukommen. Was neues heisst aber auch ein Verkehrsunfall oder eine Personalienaufnahme durch die Polizei. Dann beginnen die 11 Kalenderjahre wieder neu.

Relevant sind alle Eintragungen nur in sensiblen Bereichen (z.B. Job am Flughafen, Bundeswehr, Rüstungsindustrie, Polizei) oder der Beantragung eines Waffen- oder Jagdscheins. Nicht relevant ist es im öffentlichen Dienst. Selbst eine Verbeamtung als Lehrer wäre unproblematisch.

Klar kannst du die Löschung beantragen. das wird aber nichts nützen, wenn du dich bei einer Behörde bewerben willst, kann das trotzdem rekonstruiert werden.


Nichauuus 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 17:28

Und wo steht das überall drin ?

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DerHans  02.04.2022, 17:30
@Nichauuus

Im "normalen" Führungszeugnis nicht. Nur bei einem erweiterten Führungszeugnis für Behörden

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Nichauuus 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 17:54
@DerHans

Das stimmt nicht, da ich nicht Vorbestraft bin ! Vermerkt im Führungszeugnis wird das erst wenn du Verurteilt wurdest.

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Leestiger  02.04.2022, 18:38
@Nichauuus
Vermerkt im Führungszeugnis wird das erst wenn du Verurteilt wurdest.

Bullshit!

https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html

Punkt 6 und 7!

Eingestellt bedeutet doch nicht "Freispruch", das bedeutet nur dass sie nicht genug hatten um dich zu kriegen und wenn neue Beweise auftauchen kann ein eingestelltes Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden!

Du bist nicht freigesprochen worden, das hast du bis zum vollendeten 24. Lebensjahr da drinstehen!

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Eine Löschung kannst Du nicht beantragen,da keine offiziellen Einträge vorgenommen werden.

Hier werden nur Verurteilungen eingetragen.

In internen und polizeiinternen Unterlagen bleibt das abrufbar.

Das ist für Dich nur insofern relevant,wenn Du Dich beispeilsweise im öffentlichen Dienst,bzw.sensiblen Bereichen bewerben möchtest.

Wenn ein Strafantrag nicht gestellt wurde,die Staatsanwaltschaft diesen aber nicht durch Offizialverfolgung ,z.B.öffentliches Interesse,ersetzt,

dann ist die Straftat nicht verfolgbar.

Bei einer späteren Verhandlung in einschlägiger Sache,auch nach Jahren noch,könnte aber dieser Umstand aber zu einer höheren Strafe führen,als wenn Du niemals polizeilich aufgefallen wärst.


weltfahrer  23.07.2024, 15:17

Also eine Löschung ist frühestens nach 10 vollen Kalenderjahren möglich. Da diese bei jeder Kleinigkeit (Personalienaufnahme, Verkehrsunfall) wieder von vorne beginnen, sind bei vielen tatsächlich uralte Jugendsünden ein ganzes Leben lang gespeichert.

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Leestiger  02.04.2022, 18:35
Eine Löschung kannst Du nicht beantragen,da keine offiziellen Einträge vorgenommen werden.
Hier werden nur Verurteilungen eingetragen.

???

https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html

Seit wann sind eingestellte Verfahren denn "Verurteilungen"?

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Nichauuus 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 17:56

Werden die Polizeilichen Akten nicht nach einer gewissen Zeit gelöscht bzw. anonymisiert ?

Kann mir nicht vorstellen das diese Akten ein Leben lang existieren :d

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Rutscherlebnis  02.04.2022, 18:34
@Nichauuus

Da gibt es keine offiziellen Fristen.Ja nach 20 Jahren ist es wohl nicht mehr relevant.

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