Polizeilich in Erscheinung getreten?
Hallo. Ich bin vor knapp eineinhalb Jahren Polizeilich in Erscheinung getreten (Verstoß gegen das WaffG, Körperverletzung und Sachbeschädigung), alle dieser Verfahren wurden fallen gelassen und eingestellt.
WaffG wurde eingestellt gegen 3x Gespräche mit der Jugendhilfe.
Körperverletzung, da wurde der Strafantrag nicht abgegeben.
Sachbeschädigung, wurde einfach so eingestellt.
Nun wollte ich mich mal Informieren wo diese Vergehen überall zu finden sind, das diese im Erziehungsregister stehen, weiß ich, wo steht das noch drin ?
Und wie lange steht das da drinnen ? Kann man eine Löschung beantragen ?
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Auf INPOL und POLAS können die kontrollierenden Beamten jedes eingeleitete Verfahren sehen aber nicht den Ausgang...
Mit Sicherheit kannst du keine Löschung beantragen. Wo wäre da die Logik 😄
Also das mit den Waffen landet wahrscheinlich im Erziehungsregister, im Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensegister und im INPOL/POLAS. Die im Sande verlaufenden Verfahren nur in letzteren beiden.
Sofern du nicht erneut mit dem Gesetz in Konflikt kommt wird das Erziehungsregister zum 24. Geburtstag gelöscht und das Verfahrensregister nach zwei Jahren.
Fieser ist das INPOL/POLAS. Hier beträgt die Löschfrist 11 volle KALENDERjahre. Auch hier darf nichts neues dazukommen. Was neues heisst aber auch ein Verkehrsunfall oder eine Personalienaufnahme durch die Polizei. Dann beginnen die 11 Kalenderjahre wieder neu.
Relevant sind alle Eintragungen nur in sensiblen Bereichen (z.B. Job am Flughafen, Bundeswehr, Rüstungsindustrie, Polizei) oder der Beantragung eines Waffen- oder Jagdscheins. Nicht relevant ist es im öffentlichen Dienst. Selbst eine Verbeamtung als Lehrer wäre unproblematisch.
Klar kannst du die Löschung beantragen. das wird aber nichts nützen, wenn du dich bei einer Behörde bewerben willst, kann das trotzdem rekonstruiert werden.
Im "normalen" Führungszeugnis nicht. Nur bei einem erweiterten Führungszeugnis für Behörden
Vermerkt im Führungszeugnis wird das erst wenn du Verurteilt wurdest.
Bullshit!
https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html
Punkt 6 und 7!
Eingestellt bedeutet doch nicht "Freispruch", das bedeutet nur dass sie nicht genug hatten um dich zu kriegen und wenn neue Beweise auftauchen kann ein eingestelltes Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden!
Du bist nicht freigesprochen worden, das hast du bis zum vollendeten 24. Lebensjahr da drinstehen!
Eine Löschung kannst Du nicht beantragen,da keine offiziellen Einträge vorgenommen werden.
Hier werden nur Verurteilungen eingetragen.
In internen und polizeiinternen Unterlagen bleibt das abrufbar.
Das ist für Dich nur insofern relevant,wenn Du Dich beispeilsweise im öffentlichen Dienst,bzw.sensiblen Bereichen bewerben möchtest.
Wenn ein Strafantrag nicht gestellt wurde,die Staatsanwaltschaft diesen aber nicht durch Offizialverfolgung ,z.B.öffentliches Interesse,ersetzt,
dann ist die Straftat nicht verfolgbar.
Bei einer späteren Verhandlung in einschlägiger Sache,auch nach Jahren noch,könnte aber dieser Umstand aber zu einer höheren Strafe führen,als wenn Du niemals polizeilich aufgefallen wärst.
Eine Löschung kannst Du nicht beantragen,da keine offiziellen Einträge vorgenommen werden.
Hier werden nur Verurteilungen eingetragen.
???
https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html
Seit wann sind eingestellte Verfahren denn "Verurteilungen"?
Werden die Polizeilichen Akten nicht nach einer gewissen Zeit gelöscht bzw. anonymisiert ?
Kann mir nicht vorstellen das diese Akten ein Leben lang existieren :d
Da gibt es keine offiziellen Fristen.Ja nach 20 Jahren ist es wohl nicht mehr relevant.
Also eine Löschung ist frühestens nach 10 vollen Kalenderjahren möglich. Da diese bei jeder Kleinigkeit (Personalienaufnahme, Verkehrsunfall) wieder von vorne beginnen, sind bei vielen tatsächlich uralte Jugendsünden ein ganzes Leben lang gespeichert.
Und wo steht das überall drin ?