Dürfen Menschen zum Essen und zur Körperhygiene gezwungen werden in dem Fall?

3 Antworten

Jeder hat das Recht zu Verwahrlosen.

Allerdings gibt es bei der Nahrungsverweigerung grenzen. Hier liegt schließlich eine akute Selbstgefährdung vor und das rechtfertigt eine Zwangsmaßnahme. Wenn es also von den Ärtzen und Richtern angeordnet wird, kann eine Zwangsernährung erfolgen.

Bei der Nahrungsverweigerung zunächst nicht. Bei mangelnder Körperhygiene nichts.

Muss in dem Fall ein Richter entscheiden