Frage zum aktiven Sterbehilfegesetz in den Niederlanden: Zählt folgendes Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe?
In den Niederlanden gibt es ja die aktive Sterbehilfte für Jedermann. Meist wird dieses Gesetz bei psychisch kranken Straftätern oder behinderten Kindern angewandt.
Man geht zwar davon aus, dass man zur aktiven Sterbehilfe selber zustimmen muss. Stimmt nicht! Wer einen Vormund hat (bei unter 18-Jährigen sind es die Eltern) oder bei Erwachsenen gesetzliche Betreuer, der muss nicht selber zustimmen. So kann der Vormund über eine Euthanasie entscheiden. Ist zwar Mord, wird aber vom Deutschen Volke seit 1933 als Euthanasie bagatellisiert.
Damals wie heute! Damals hat angeblich auch keiner was vom Holocaust gewusst.
Auch in Deutschland gibt es noch ein Sterbehilfegesetz, wo Menschen gegen ihren Willen euthanasiert werden.
Eine Freundin von mir (ehemalige Ärztin, hat ihre Lizenz verloren) hat mir erzählt, wie es hier in DE gemacht wird:
Das aktive Sterbehilfegesetz bzw. Beihilfe zum Suizid, wird in der Regel in Psychiatrien angewandt. Es gilt für behinderte/psychisch kranke Kinder und Erwachsene. Für diese Personen entscheidet der Vormund über Leben und Tod. Es wird gewartet, bis die Person schläft. Dann wird ein Tuch in Chloroform/Ether getränkt - dieses wird den Personen dann während des Schlafes vor das Gesicht gehalten. Dieses Tuch wird den Menschen dann so lange vor das Gesicht gehalten, bis eine Atemlähmung, und letztendlich ein Herzstillstand einsetzt. Nun meine Frage: Zählt dieses Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe? Es wird ja eigentlich nur passiv geblieben, da die Person selber einatment.
Wie o. g. wird es in Deutschland sowie in den Niederlanden gemacht.
Auch gibt es Gesetze, welches aktive Sterbehilfe in Deutschland von der Strafbarkeit befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person gegen ihren Willen euthanasiert werden. Die, die diese Euthanasie durchführen, werden nicht bestraft.
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Unsinn! Ein Vormund oder Betreuer darf nicht in die Tötung einwilligen!
Und mit den entsprechenden Vorschriften in den Niederlanden hast du dich wohl auch nicht richtig befasst
In den Niederlanden gibt es ja die aktive Sterbehilfte für Jedermann. Meist wird dieses Gesetz bei psychisch kranken Straftätern oder behinderten Kindern angewandt. (...)So kann der Vormund über eine Euthanasie entscheiden. Ist zwar Mord, wird aber vom Deutschen Volke seit 1933 als Euthanasie bagatellisiert.
Ich hoffe du berücksichtigst hier aber auch, dass der Wille des Kindes und vor allem die Situation des Kindes miteinzubeziehen ist. Bei einem todkranken sechsjährigen Kind, das jeden Abend seine Mama anbettelt dass sie endlich machen soll dass es aufhört sehe ich eigentlich keinen Grund das zu verweigern. Kurz gesagt... es müssen klare Indikationen für die Anwendung von Sterbehilfe vorliegen.
Schlicht 'behindert' zu sein reicht dafür soweit ich lesen konnte, nicht aus. Dementsprechend unsinnig ist der Vergleich mit dem Dritten Reich.
Zumal auch nicht jede Psychische Krankheit gleich eine Betreuung nach sich zieht, ich hoffe das ist dir bewusst.
Auch in Deutschland gibt es noch ein Sterbehilfegesetz, wo Menschen gegen ihren Willen euthanasiert werden.
Ach ja?
Eine Freundin von mir (ehemalige Ärztin, hat ihre Lizenz verloren) hat mir erzählt, wie es hier in DE gemacht wird:
Bei Leuten die ihre ZUlassung verlieren bin ich grundsätzlich skeptisch was den Wahrheitsgehalt der Aussage angeht... das mal vorweg.
Nun meine Frage: Zählt dieses Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe? Es wird ja eigentlich nur passiv geblieben, da die Person selber einatment.
Das Vorgehen WÄRE aktiver Mord... findet aber so heutzutage nicht in dem Umfang statt, den du uns hier weißmachen willst. Das sind dann eher Einzelfälle... und die werden dann vermutlich als MORD abgehandelt und abgeurteilt.
Auch gibt es Gesetze, welches aktive Sterbehilfe in Deutschland von der Strafbarkeit befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person gegen ihren Willen euthanasiert werden. Die, die diese Euthanasie durchführen, werden nicht bestraft.
Kritisch. Wenn eine veraltete Patientenverfügung vorliegt, der Wille sich zwischenzeitlich aber geändert hat, wenn die Angehörigen einwilligen bei einer nicht mehr IRGENDWIE geartat einwilligungsfähigen Person (also TATSÄCHLICH gesehen. Egal wie Dement die Person ist, kein Arzt wird ihn oder sie umbringen, wenn sie Lebenswillen zeigt, EGAL was die ANgehörigen sagen)... damit hat sich die Sache dann.