In den Niederlanden gibt es ja die aktive Sterbehilfte für Jedermann. Meist wird dieses Gesetz bei psychisch kranken Straftätern oder behinderten Kindern angewandt.

Man geht zwar davon aus, dass man zur aktiven Sterbehilfe selber zustimmen muss. Stimmt nicht! Wer einen Vormund hat (bei unter 18-Jährigen sind es die Eltern) oder bei Erwachsenen gesetzliche Betreuer, der muss nicht selber zustimmen. So kann der Vormund über eine Euthanasie entscheiden. Ist zwar Mord, wird aber vom Deutschen Volke seit 1933 als Euthanasie bagatellisiert.

Damals wie heute! Damals hat angeblich auch keiner was vom Holocaust gewusst.

Auch in Deutschland gibt es noch ein Sterbehilfegesetz, wo Menschen gegen ihren Willen euthanasiert werden.

Eine Freundin von mir (ehemalige Ärztin, hat ihre Lizenz verloren) hat mir erzählt, wie es hier in DE gemacht wird:

Das aktive Sterbehilfegesetz bzw. Beihilfe zum Suizid, wird in der Regel in Psychiatrien angewandt. Es gilt für behinderte/psychisch kranke Kinder und Erwachsene. Für diese Personen entscheidet der Vormund über Leben und Tod. Es wird gewartet, bis die Person schläft. Dann wird ein Tuch in Chloroform/Ether getränkt - dieses wird den Personen dann während des Schlafes vor das Gesicht gehalten. Dieses Tuch wird den Menschen dann so lange vor das Gesicht gehalten, bis eine Atemlähmung, und letztendlich ein Herzstillstand einsetzt. Nun meine Frage: Zählt dieses Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe? Es wird ja eigentlich nur passiv geblieben, da die Person selber einatment.

Wie o. g. wird es in Deutschland sowie in den Niederlanden gemacht.

Auch gibt es Gesetze, welches aktive Sterbehilfe in Deutschland von der Strafbarkeit befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person gegen ihren Willen euthanasiert werden. Die, die diese Euthanasie durchführen, werden nicht bestraft.