Überlassung von Wohnraum?

3 Antworten

Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft und gut ist.


Jen2010 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 14:00

Wer stellt denn die Wohnungsgeberbestätigung aus?

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Jen2010 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 14:04

Das akzeptiert doch das Jobcenter nicht und auch das Einwohnermeldeamt nicht... die Bestätigung müsste doch vom Vermieter kommen...

Mit dringender Bitte um Rückantwort, die Tochter weiß nicht wohin weil sie keine Wohnung hat..

Es ist mehr wie dringlich...sie weint fast jede Stunde weil sie kein Obdach hat.

Ich brauche die Rechtsgrundlagen dafür

VG

Jen

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DerCaveman  02.04.2022, 15:50
@Jen2010
die Bestätigung müsste doch vom Vermieter kommen

Nein, vom Wohnungsgeber. Der ist hier, wie anitari schon ganz richtig erklaert hat, der Vater und nicht dessen Vermieter (jedenfalls dann, wenn sie nicht in als weitere Mieterin mit den Mietvertrag aufgenommen wird).

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Von Experte Gerhart bestätigt

Der Vater benötigt keine Erlaubnis seines VM zum Zuzug der Tochter.

Er, der Vater, muß seinen VM lediglich darüber informieren.

Der Mietvertrag des Vaters muß deswegen nicht geändert werden. Außer es möchten alle, Vater, Tochter und Vermieter.

Um sich beim EMA anmelden zu können braucht die Tochter die Wohnungsgeberbestätigung.

Die darf/muß ihr der Vater ausstellen, denn der ist Wohnungsgeber.

Ob und wie sich das Ganze auf den Leitungsbezug der Beiden auswirkt kann ich nichts sagen.