Jugendamt begleitender umgang?

Der Erzeuger meines Kindes stellt eine kindeswohlgefährdung dar. Er ist narzisstisch, aggressiv, manipulativ und fährt extrem schnell aus der Haut. Dazu kifft er wieder regelmäßig, vernachlässigt sein anderes Kind welches bei ihm lebt, so sehr dass dem schon die Zähne aus dem Mund faulen. Er hat nie Geld für Essen, bedroht mich und erpresst mich zumindest versucht er es. Ich habe auch noch Screenshots wie er damals gedroht hat unsere zu dem Zeitpunkt zwei Monate alte Tochter abzustechen. Leider habe ich zwischenzeitlich den Umgang gefördert deshalb wird dieses Argument wohl nicht mehr ziehen. Aktuell ist es so dass er einem Dealer sehr viel Geld schuldet und dieser ihm gedroht hat ihn umzubringen. Ich möchte auf keinen Fall dass meine Tochter in solche Dinge hineingezogen wird.

Es läuft wohl auf begleitenden Umgang in einer Einrichtung des jugendamts hinaus. Diese ganzen Situation in welcher sich der Kindesvater befindet ändern sich ja nicht einfach von heute auf morgen, ich als Mutter will auf jeden Fall dass er eine Therapie macht und ein toxikologisches Gutachten erfolgt. Das letzte Gutachten erfolgte nur dreimal und nur einmal davon war der Test negativ. Damit war es dann fürs Jugendamt gegessen, es ging dabei aber um den Sohn der bei ihm lebt. Bei uns wäre das ja wieder etwas ganz anderes weils ein neuer Fall ist. Habe ich das Recht als Mutter ein toxikologisches Gutachten und eine Therapie vorauszusetzen für einen Umgang der nicht begleitend erfolgt? Ich würde wenn nötig auch vors Gericht ziehen denn meine Tochter hat einen Leben in Harmonie und ohne Stress verdient. Sie ist erst 2 Uhr und kennt ihren Vater so gut wie gar nicht.

Einige hier kennen meinen fall schon. Also LG an euch 🖐️

Familie, Recht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung
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