Anhörungsbogen - Bußgeldbescheid wieder zurück an diese Adresse?
Muss der Anhörungsbogen wieder zurück an diese Adresse? Im Internet ist noch ein Postfach angegeben, also:
Gottfried-Hagen-Straße 46
51105 Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
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3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Das dürfte ziemlich egal sein. Schick ihn einfach an die Adresse, die auf dem Anhörungsbogen steht, damit kannst du grundsätzlich nichts falsch machen.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Postfach oder Hausanschrift - das ist völlig egal
Warum fragst Du?
Der Widerspruch geht an die Adresse, die im Schreiben angegeben ist, sofern im Bescheid keine andere - für den Widerspruch - genannt ist.
ist kein Widerspruch.
Also die oben rechts?