Grundstück nur ideelle Teilung - Teilungsversteigerung?

Bei der Suche nach einer Wohnimmobilie bin ich auf Angebot gestoßen, was etwa nur zu einem 1/3 des eigentlichen Preisniveaus in Hessen angeboten wird. Hintergrund es ist, dass es sich um eine Immobilie mit einer ideellen Teilung handelt.

Details: Es ist Grundstück mit einem Haus, das in zwei Wohnungen mit separaten Eingängen und separater Medienversorgung aufgeteilt ist. Im Grundbuch sind beide Eigentümer zu je 1/2 Anteilen für das Flurstück eingetragen. Keine weiteren Bemerkungen oder Regelungen.

Die bisherigen Eigentümer haben die Nutzung des Grundstücks mit einer separaten, bilateralen Nebenvereinbarung untereinander geregelt. Einer der beiden Eigentümer möchte jetzt verkaufen, so dass 50% der Immobilie angeboten werden. Die eine Wohnung und die bilateral bisher vereinbarten Grundstücksflächen zur Nutzung.

Meine Fragen an Sie als Experte:

  • ist es korrekt, dass - wenn ich die 1/2 Grundstück erwerbe - jeder der Eigentümer dann jederzeit eine sog. Teilungsversteigerung auslösen könnte und die andere Hälfte nichts dagegen tun kann? Das würde bedeuten, das ich immer diese Risiko habe und wenn ich in meinen Teil viel Geld investiere, dieses dann mit in den Wert der gesamten Versteigerung einfließt, da das Grundstück ja beiden Teilen formal gemeinsam gehört. Ist das korrekt?
  • Kann ich das Risiko im Rahmen des Kaufes vorab reduzieren? Wenn ja wie? Zum Bsp. vielleicht durch ein Vorkaufsrecht? Wobei ich ja dann den Kaufpreis den ich zu zahlen habe, zuvor über Sanierungen, in die ich investiert habe, selbst in die Höhe getrieben hätte...
  • Kann ich für die von mir genutzte Wohnung einen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen... oder muss der Miteigentümer zustimmen. Auch dann wäre eine Teilversteigerung vielleicht schwieriger.

Vielen DANK für die Mühe!

Recht, Immobilienkauf, Notar, Wirtschaft und Finanzen
Muss Makler andere Angebote nachweisen?

Hallo liebe community, ich hoffe es kann jemand helfen...
Nach 3 Jahren Suche auf dem verrückten Münchner Immo Markt habe ich meine Traumwohnung gefunden. Diese ist zwar mit einem festen Kaufpreis ausgeschrieben aber dennoch steht im Exposé, dass der Verkäufer es sich offen hält an den meist bietenden Interessenten zu verkaufen.

Ich möchte die Immobilie unbedingt haben, habe das Angebot an den Makler in Höhe des Kaufpreises abgegeben, der für mich mit allen Kaufnebenkosten schon echt Wahnsinn hoch ist. München eben. Aufgerufen waren 825 tausend Euro. Sind mit Kaufnebenkosten 896 tausend.

Nun konnte ich die Immobilie zu diesem Preis jedoch nicht gleich reservieren, der Verkäufer warte noch auf Angebote und dann wenn er sich mit meinem Gebot einverstanden erklärt, könnte ich reservieren.

Ich hab nun die Angst, dass der Preis immer weiter nach oben getrieben wird. Muss mir die Maklerin die anderen Angebote nachweisen?

Sonst könnte sie ja einfach behaupten, es gäbe andere Angebote...

Weitere Angst von mir (die jedoch in eine andere Richtung geht) ist, dass sie gar nicht mehr mit mir spricht und das Objekt an jemanden geht, der von vorne rein mehr bietet. Muss sie mich über andere Angebote informieren?

Sie bekommt je 3,57% Makler Provision von Verkäufer und Käufer, was alleine für meinen Anteil über 28 tausend sind. Ist sie somit nicht in einer Art Doppeltätigkeit tätig und muss unparteiisch sein?

Lieben Dank

Immobilienkauf, Makler, Maklervertrag
Notartermin ohne Finanzierungszusage?

Hallo geschätzte gutefrage Community.

ich hatte vor eine Wohnung zu kaufen und der Notartermin war vereinbart, ich musste den Termin jedoch absagen, da mir noch keine Finanzierungszusage vorlag.

Grund: Die für den Finanzierungsantrag benötigen Unterlagen wie z.B. die Teilungserklärung wurden durch den Makler erst ein paar Tage vor Termin zu Verfügung gestellt und die Bearbeitung des Antrags konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.

Nun ist die Meinung des Maklers, dass eine Finanzierungszusage nicht zwingend notwendig gewesen wäre um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Wohnung wurde daraufhin neu inseriert und falls ich noch Interesse hätte, müssten die Konditionen neu verhandelt werden.

Das man keine Finanzierungszusage benötigt, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch werde ich sicherlich keinen 6 stelligen Kaufvertrag unterzeichnen, ohne etwas schriftliches von der Bank als Sicherheit zu haben, zumal ich es ja nicht zu verschulden habe, dass der Antrag erst spät bearbeitet werden konnte.

Seiner Meinung wäre es aber gängige Praxis im ersten Schritt den Kaufvertrag zur Sicherung des Kaufrechts auf die Immobilie abzuschließen und solange die Grundbuch Auflassung nicht stattgefunden und die Bank das Darlehen nicht ausgezahlt hat, wäre es ohnehin kein Problem gewesen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ich bin nun alles andere als ein Immobilien-Eexperte, aber ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist meiner Meinung nach ein rechtsverbindlicher Vertrag, den man nicht mal eben so auflösen kann. Und selbst wenn der Verkäufer einen Rücktritt akzeptieren würde, bliebe man zumindest auf nicht unwesentlichen Kosten für Notar und Co. sitzen.

Trotzdem bin ich etwas verwirrt, wie seht ihr das?

Danke vorab

Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Kaufvertragsentwurf Wohnungskauf, mit nicht aktuellem Grundriss?

Haben einen Vertragsentwurf für Wohnungskauf vom Notar erhalten. Im Entwurf steht: "....verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet...."
Die jetzige Lage der Räume in der Wohnung entspricht nicht dem Grundriss im Aufteilungsplan. Im Aufteilungsplan hatte das Bad ein Fenster, das Bad wurde aber verlegt und liegt jetzt innerhalb der Wohnung und hat kein Fenster. Die Abmessungen der Wohnung entsprechen auch nicht dem Aufteilungsplan, es gibt eine Differenz von ca. 3 qm (nicht zu unseren Gunsten). Komplettsanierung (Altbau 1920) wurde 2000 ausgeführt, eine Baubeschreibung gibt es aber nicht.

Die Frage: wird dieser Vertrag nach Unterzeichnung juristisch gesehen wirksam oder nichtig, wenn der Grundriss nicht der Lage der Wohnräume entspricht? Dem Notar sagte, ich muss das mit dem Verkäufer klären, es sei nicht die Sache des Notars (!?)

Theoretisch könnte man die Teilungserklärung ändern, indem man einen neuen Grundriss von einem Architekten erstellen lässt, notariell beglaubigen und dann auf den neuen Grundriss im Kaufvertrag verweisen. Was soll es kosten und wie lange kann es dauern? Was ist mit den behördlichen Genehmigungen für die Umbauarbeiten (Heizung, Lüftung, Sanitär, Abwasser)? Die Aussenwände wurden nicht geändert...
Vielen Dank für Eure Antworten!

Recht, Immobilien, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Immobilienverkauf von Privat: 2 Monate nach Kaufzusage möchte Käufer Preis drücken und droht mit Regresspflicht wegen Elektrik aus dem Baujahr?

Liebes Forum,

wir verkaufen unser Haus von Privat, denn auch wir haben lange nach einer Immobilie gesucht. Fast überall war ein Makler involviert und dies wollten wir unseren Käufern nicht antun, da ohnehin alles bereits so teuer ist. Also wagte ich mich an das Projekt Hausverkauf: Ich hatte mich gut vorbereitet, um auf alle Fragen eine Antwort geben zu können. Auch hatte ich alle Unterlagen zum Haus griffbereit. Ich schaltete eine Anzeige, die Resonanz war sehr hoch. Schnell hatten wir einen Käufer gefunden, der bereit war, uns den Preis, der angemessen ist, zu zahlen. Um seine Kaufabsicht zu untermauern, gab er uns eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung. Obwohl diese mir kein wirklich gutes Gefühl vermittelte, glaubte ich nicht, dass es Schwierigkeiten geben würde. Die Käufer waren ein paar Mal bei uns, auch mit einem Architekten. Dieser machte ihnen einen saftigen Kostenvoranschlag für Verschönerungsrenovierungen und eine in 5 bis 10 Jahren anstehende Dachsanierung. Dabei fiel auf, dass die Elektrik aus dem Baujahr ist (Ende 60ger). Wir hatten nie Probleme mit der Auslastung, wir lebten 10 Jahre gut mit dieser Elektrik. Im Bad gibt es einen FI Schalter, ebenso am Aquarium. Nun wurde uns vorgeworfen, dass die Elektrik aus dem Baujahr ein Mangel sei, den ich hätte erwähnen müssen. Unser Haus sei nicht brandversichert und die Bank hätte den Kauf so nicht finanziert. Ich war geschockt ob dieser Vorwürfe. Und dann wollte der Käufer, dass ich ihm mit dem Preis entgegenkomme. Angesichts des hiesigen Angebotes sehe ich dazu jedoch keine Notwendigkeit. Auch ist sich der Käufer anscheinend auch nicht darüber im Klaren, welches Kreditinstitut er wählen soll. Ich habe ihn nun um eine verbindliche Finanzierungsbestätigung geben. Bei mir liegt momentan privat so viel im Argen und wir haben selbst eine Baustelle. Ich bin ratlos. Ich befürchte nun, dass der Käufer irgendwie versuchen wird, uns nach dem beglaubigten Verkauf irgendwie zu schaden. Es gibt noch andere Interessenten für das Haus, aber ich habe den Käufern meine mündliche Zusage gegeben. Auch hat dieser bereits einen Notar mit dem Vertragsentwurf beauftragt. Ich verstehe auch das Procedere nicht ganz: zuerst sichert man doch die Finanzierung und dann beauftragt man den Notar. So hatte ich es mir zumindest vorgestellt und so ist es auch bei uns damals gelaufen. Mich interessiert, was Ihr tun würdet, vielen Dank für Euer Feedback

Schadensersatz, Sex, Immobilienkauf

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