Immobilienverkauf von Privat: 2 Monate nach Kaufzusage möchte Käufer Preis drücken und droht mit Regresspflicht wegen Elektrik aus dem Baujahr?

3 Antworten

Hallo Merlin, sorry, dass du auch privat so viel am Hals hast.  Habe ich da etwas übersehen oder gibt es noch keinen verbindlichen und notariell beurkundeten Kaufoptionsvertrag mit dem Käufer? Wenn es einen solchen nicht gibt, dürfte es der klassische Spruch von Donald Trump Anwendung finden, und zwar "The deal is over when it's over". Warum machst du das Geschäft nicht mit einem anderen Interessenten? Im aktuellen Verkäufermarkt in Deutschland wäre das doch weniger ein Dilemma, wenn man ihm den Laufpass gibt..Immerhin hat der Käufer doch auch eine mündliche Zusage zu dem Preis gegeben oder? Ich habe in meinem Immobilien-Geschäft ein wenig Erfahrung mit Verhandlungen und für mich schaut das aus wie "Business as usual" man nimmt halt mal einen Fachmann mit, der einem dann das Argument für eine Preissenkung besorgt. Ganz normale Sache. Und bei Maklern ist nicht garantiert, dass sie beim Transaktionsablauf keinen Fehler gemacht hätten..Wenn der Käufer merkt, dass du nicht an ihm hängst, vergisst er vielleicht auch wieder seine Idee mit der Preissenkung ;-)  Beste Grüße und viel Erfolg


Merlin220276 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 17:49

Lieben Dank für Deine Antwort. Nein, es gibt tatsächlich KEINEN notariell beurkundeten Kaufvertrag, NUR eine Verkaufszusage, basierend auf unserer Bitte, die Finanzierung klar zu machen.. das macht er erst jetzt! 2 1/2 Mon. nach Kaufzusage! Den Preis scheint er nun akzeptiert zu haben, aber erst nachdem ich auf stur schaltete (Stichwort: Verkäufermarkt!) Und nun schickt mir noch nen Bankgutachter vorbei. Wenn der Käufer jetzt ne Absage von dieser Bank bekommt, habe ich auch keine Lust mehr...er meinte, er wolle dann zur nächsten;) Gutes Gefühl zu wissen, dass Du es auch so siehst, eigentlich bin ich frei...bin zu weich für den Immobilienverkauf, zum Glück bin ich keine Maklerin;)

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Na ja, solche Sachen sind halt mit ein Grund, warum man da doch besser einen Makler einschaltet. Kostet zwar Geld, aber das muss er sich auch verdienen. Der potentielle Käufer hat Gelegenheit gehabt, das Haus ausreichend zu besichtigen und hat wohl auch einen Fachmann hinzugezogen. Solange du ihm nicht die Unwahrheit gesagt hast, ist alles OK. Die Brandversicherung ist doch Pflicht - besteht da wirklich keine? Und wenn, ist es ja immer noch dein Haus, solange es im Grundbuch nicht umgetragen ist. Was er mit einem Notar vereinbart, ist seine Sache, denn er zahlt ihn ja dann auch. Ob du dich darauf einlässt, ihm das Haus ohne verbindliche Bankzusage zu verkaufen, ist dann wieder deine Sache. Zusätzlich wird im Kaufvertrag vereinbart, dass zuerst der volle Kaufbetrag gezahlt werden muss, bevor der Notar den Eintrag im Grundbuch beantragt. Aber es ist eine nicht unübliche Vorgehensweise von Käufern im Nachhinein noch irgendwas zu bemängeln, um den Kaufpreis zu drücken. Nur nicht kirre machen lassen.


Merlin220276 
Beitragsersteller
 05.02.2016, 09:28

Lieben Dank für Deine Antwort;) Natürlich ist das Haus brandversichert, die Rechnung für die Versicherung hatte ich den Käufern mit allen anderen Unterlagen wie Grundbuch und Energieausweis usw. eingescannt und zugesendet. Deshalb verstehe ich das Ganze auch nicht. Aber irgendwie denke ich auch, dass da eine Strategie dahintersteckt. Ich habe auch nie behauptet, dass die Elektrik ausgetauscht wurde. Die Käufer hatten es wohl erwartet, weil wir eben schon einiges an dem Haus gemacht hatten.

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Apfelwerfer  05.02.2016, 10:10
@Merlin220276

Ehe ich es vergesse: Der Notar muss dir ja einen Vertrags-Vorentwurf zukommen lassen. Den lohnt es sich dann genau zu prüfen und dem Notar ggf. die Änderungswünsche mitzuteilen. Das kennst du ja aus deinem Hauskauf: Dort steht das Prozedere der Zahlung und Hausübergabe ganz genau drin.

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Das würde ich ganz locker sehen mit dieser Drohung wegen Regressansprüchen. Solange das Haus nicht notariell als verkauft beurkundet ist, gehört es noch dir,. oder ben dem Besitzer der Immobilie.

Mündliche Zusagen sind nicht verbindlich. Es zählt die notarielle Urkunde.

Wenn der Käufer versucht den Preis nachträglich zu drücken, würde ich ihm eine ganz klare Absage erteilen., ihm mitteilen, dass er als Käufer nicht infrage kommt.