Immobilien Kauf Maklerprovision?
Sind gerade dabei eine Immobilie zu kaufen, bei dem der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Nach neusten Gesetz der Bundesregierung soll es künftig so sein, dass die Gebühren geteilt werden. 50% Käufer 50% Verkäufer.
Mir wurde das Exposé vor dem neuen Gesetz zugesendet und ich habe die Widerrufsbelehrung akzeptiert.
Greift in diesem Fall die Teilung der Kosten nicht? Oder ist das Datum des Kaufes ausschlaggebend...was noch aussteht
Viele Grüße
5 Antworten
Nach ersten Recherchen ist diese Regelung zwar geplant, aber noch nicht als Gesetz verabschiedet. Wenn zum Zeitpunkt, an dem du den Maklervertrag abgeschlossen hast (sprich der Makler dir z.B, die infos geschickt hat) noch nicht das Gesetz verabschiedet ist, musst du wohl die komplette Provision bezahlen.
Da es dieses Gesetz noch nicht gibt, kommt es auch nicht zur Anwendung.
Du zahlst so viel wie der Makler möchte und nicht was gesetzlich festgelegt wurde.
Wenn der Makler auf dem Expose zum Beispiel 5,75% Maklerkosten aufführt. ist das der Prozentsatz den Du bezahlen mußt. Ob der Verkäufer noch was zahlen muß, geht Dich nichts an.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kuenftig-teilung-der-maklerkosten-1752916
der Verkäufer muss nachweisen dass er mindestens 50% der Makler Gebühren bezahlt hat. Solange könnte der Käufer die Zahlung zurück halten
Das Gesetz tritt voraussichtlich erst Ende des Jahres in Kraft und wirkt nur für Maklerverträge die nach Rechtskraft des Gesetzes abgeschlossen werden.
Du musst noch so bezahlen, wie du deinen Vertrag unterschrieben hast.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kuenftig-teilung-der-maklerkosten-1752916