Muss Makler andere Angebote nachweisen?
Hallo liebe community, ich hoffe es kann jemand helfen...
Nach 3 Jahren Suche auf dem verrückten Münchner Immo Markt habe ich meine Traumwohnung gefunden. Diese ist zwar mit einem festen Kaufpreis ausgeschrieben aber dennoch steht im Exposé, dass der Verkäufer es sich offen hält an den meist bietenden Interessenten zu verkaufen.
Ich möchte die Immobilie unbedingt haben, habe das Angebot an den Makler in Höhe des Kaufpreises abgegeben, der für mich mit allen Kaufnebenkosten schon echt Wahnsinn hoch ist. München eben. Aufgerufen waren 825 tausend Euro. Sind mit Kaufnebenkosten 896 tausend.
Nun konnte ich die Immobilie zu diesem Preis jedoch nicht gleich reservieren, der Verkäufer warte noch auf Angebote und dann wenn er sich mit meinem Gebot einverstanden erklärt, könnte ich reservieren.
Ich hab nun die Angst, dass der Preis immer weiter nach oben getrieben wird. Muss mir die Maklerin die anderen Angebote nachweisen?
Sonst könnte sie ja einfach behaupten, es gäbe andere Angebote...
Weitere Angst von mir (die jedoch in eine andere Richtung geht) ist, dass sie gar nicht mehr mit mir spricht und das Objekt an jemanden geht, der von vorne rein mehr bietet. Muss sie mich über andere Angebote informieren?
Sie bekommt je 3,57% Makler Provision von Verkäufer und Käufer, was alleine für meinen Anteil über 28 tausend sind. Ist sie somit nicht in einer Art Doppeltätigkeit tätig und muss unparteiisch sein?
Lieben Dank
3 Antworten
Die Maklerin muss an dich gar nichts weiter leiten was die Angebote der Anderen betrifft. Das muss sie nur an den Verkäufer leiten.
Nicht sie bestimmt den Kaufpreis sondern der Verkäufer. Der bestimmt auch an wen die Immo verkauft wird.
Auch wenn es gar keine anderen Gebote gibt kann der Verkäufer so tun als ob. Du musst ja nicht auf Alles eingehen. Es bleibt doch deine Entscheidung bis wie weit du bereit bist zu zahlen.
Man sollte sich da als Käufer immer eine Höchstgrenze setzen und diese dann auch einhalten. Es gibt auch sicher noch andere schöne Traumwohnungen.
Also danke für eure Antworten. Ich habe gerade mit der Maklerin telefoniert. Der Eigentümer kauft wohl einen Neubau in dem es 4 Bauabschnitte gibt. Je nachdem in welchem seine Wohnung liegt, wird die Wohnung Sommer 21 oder Sommer 22 bezugsfrei. Wenn ich das akzeptiere, würden sie sie mir geben. Er ist bereit das Datum im Vertrag fixieren zu lassen. vielleicht sollte ich jetzt eher runter gehen mit dem Angebot 🥴
Ich verstehe deine Antwort nicht. Zumindest zum damaligen Zeitpunkt nicht. Ich fand das schon realistisch, dass er nicht sagen kann, wann genau er in die andere Wohnung umziehen kann. Leider lebe ich in einer Stadt in der ich mir nicht aussuchen kann was mir gefällt bzw die Spielregeln der Verkäufer macht. Das ist leider in Großstädten wie Frankfurt, München, Hamburg Tatsache und er findet locker jemand der ihm das bezahlt was er will und dann noch diese Bedingungen mit macht. Da ich seit 3 Jahren suche, werde ich das wohl auch machen ...
Wenn die Maklerin einen Maklervertrag mit Käufer und Verkäufer geschlossen hat, muss sie strikt neutral bleiben, was eher schwierig ist. Sie darf sich zum Beispiel nicht aktiv an Preisverhandlungen beteiligen. Sollte sich die Maklerin aktiv an den Preisverhandlungen beteiligen, verliert sie die Provision.
Sie muss alle Angebote an den Verkäufer weiterleiten, aber nicht an den Käufer.
Unabhängig davon, kann ich bei dieser Summe nur raten, das Objekt von einem Fachmann prüfen zu lassen. Die Praxis zeigt, dass man bei Objekten, in die man sich verliebt hat, etwas blind für eventuelle Mängel wird
Nein, du solltest nicht runter gehen mit dem Angebot, sondern es ganz lassen. Das riecht doch klar nach Verdummung.