Muss Makler andere Angebote nachweisen?

3 Antworten

Die Maklerin muss an dich gar nichts weiter leiten was die Angebote der Anderen betrifft. Das muss sie nur an den Verkäufer leiten.

Nicht sie bestimmt den Kaufpreis sondern der Verkäufer. Der bestimmt auch an wen die Immo verkauft wird.

Auch wenn es gar keine anderen Gebote gibt kann der Verkäufer so tun als ob. Du musst ja nicht auf Alles eingehen. Es bleibt doch deine Entscheidung bis wie weit du bereit bist zu zahlen.

Man sollte sich da als Käufer immer eine Höchstgrenze setzen und diese dann auch einhalten. Es gibt auch sicher noch andere schöne Traumwohnungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit ca. 28 Jahren in dieser Branche tätig

Also danke für eure Antworten. Ich habe gerade mit der Maklerin telefoniert. Der Eigentümer kauft wohl einen Neubau in dem es 4 Bauabschnitte gibt. Je nachdem in welchem seine Wohnung liegt, wird die Wohnung Sommer 21 oder Sommer 22 bezugsfrei. Wenn ich das akzeptiere, würden sie sie mir geben. Er ist bereit das Datum im Vertrag fixieren zu lassen. vielleicht sollte ich jetzt eher runter gehen mit dem Angebot 🥴


jbinfo  19.01.2021, 09:50

Nein, du solltest nicht runter gehen mit dem Angebot, sondern es ganz lassen. Das riecht doch klar nach Verdummung.

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Lara8338 
Beitragsersteller
 07.02.2021, 15:36
@jbinfo

Ich verstehe deine Antwort nicht. Zumindest zum damaligen Zeitpunkt nicht. Ich fand das schon realistisch, dass er nicht sagen kann, wann genau er in die andere Wohnung umziehen kann. Leider lebe ich in einer Stadt in der ich mir nicht aussuchen kann was mir gefällt bzw die Spielregeln der Verkäufer macht. Das ist leider in Großstädten wie Frankfurt, München, Hamburg Tatsache und er findet locker jemand der ihm das bezahlt was er will und dann noch diese Bedingungen mit macht. Da ich seit 3 Jahren suche, werde ich das wohl auch machen ...

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Wenn die Maklerin einen Maklervertrag mit Käufer und Verkäufer geschlossen hat, muss sie strikt neutral bleiben, was eher schwierig ist. Sie darf sich zum Beispiel nicht aktiv an Preisverhandlungen beteiligen. Sollte sich die Maklerin aktiv an den Preisverhandlungen beteiligen, verliert sie die Provision.

Sie muss alle Angebote an den Verkäufer weiterleiten, aber nicht an den Käufer.

Unabhängig davon, kann ich bei dieser Summe nur raten, das Objekt von einem Fachmann prüfen zu lassen. Die Praxis zeigt, dass man bei Objekten, in die man sich verliebt hat, etwas blind für eventuelle Mängel wird

Woher ich das weiß:Berufserfahrung