Folgende Geschichte:

Bei einem Verkaufsvertrag zwischen Privatpersonen kam heraus, dass der Landkreis seit Erbau hohe Rechte am Grundstück hat und nun eine Anfrage geschickt wird, ob das Grundstück verkauft werden darf. 90% Chance dass wir ausziehen müssen. 

Nun zu den eigentlichen Fragen:

Das Vorkaufsrecht, welches der Staat/die Gemeinde hat, kann dann umgehen werden, wenn kein Verkauf stattfindet. So wie bei einem Tauschgeschäft zum Beispiel.

Was ist wenn eine Position eine Anlage hat, welche den Preis des Hauses gleichkommt? Wie zum Beispiel Edelmetall Anlagen.

Gold ist nach meiner Recherche gesehen kein Zahlungsmittel. Was ist wenn der Preis des Hauses in Gold aufgewiegt wird und ein Tauschgeschäft zustande kommt? 

Kann somit das Vorkaufsrecht umgangen werden, ohne das Komplikationen zu Stande kommen werden?