Haus kaufen trotz Mieter seid 50 Jahren, kriegen wir ihn raus?
Hallo, wenn man Haus kauft, kauft man auch den Mieter, sagt man ja.
Das Haus hat 2 Etagen und durch das Treppenhaus aufgeteilt in 2 Wohnungen.
In der EG Wohnung wohnt ein Mann seid über 50Jahren, Vertrag soll er angeblich nicht haben da er es mit dem Vermieter früher mündlich abgemacht hat.
Wenn wir das Haus kaufen, können wir und jetziger Wohnung zur Miete wohnen und Eigenbedarf anmelden? Muss der Mann dann innerhalb 9 Monaten ausziehen?
oder
Sollten wir uns in der oberen Wohnung anmelden und erst dann Eigenbedarf melden?
Je Wohnung sind 60qm und 3 Zimmer. Wir sind momentan zu 4 und das nächste Kind kommt März, also ab März zu 5.
Wie sollte man am besten vorgehen?
13 Antworten
Ich habe dir vor 3 Tagen schon von dem Kauf abgeraten. Da ist Ärger für euch schon vorprogrammiert. Wenn der da schon 50 Jahre wohnt, wo soll er denn hin ? Ihr wollt das Haus kaufen in dem Wissen, dass die Wohnung schon sehr lange vermietet ist. Ihr kauft den Mietvertrag (Kündigungsschutz für den jetzigen Mieter) mit. Hinzu kommt, es sind ja wohl zwei abgeschlossene Wohnungen. OG und EG. Außerdem ist euer Vorhaben moralisch sehr bedenklich.
Siehe auch mal hier oder viele andere Artikel im Internet.
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/eigenbedarfskuendigung/
Muss der Mann dann innerhalb 9 Monaten ausziehen?
Das wäre zumindest die offizielle Kündigungsfrist.
Es wäre aber denkbar, dass der Mieter einen Härtefall nach § 574 BGB erklärt.
Ich befürchte, das ihr euch zu einfach vorstellt. Und nur mal so als Tipp: Er hat einen Mietvertrag. Der reicht auch mündlich und das er seit 50 Jahren dort wohnt, wird er die Wohnung nicht einfach besetzt haben. :)
Für mich hört sich das so an, als wenn ihr euch zur Beratung einen Rechtsbeistand suchen müßt, der euch dann genaueres berichten kann.
Der sicherste Weg ist aber, ein Haus zu suchen, das ihr auch beziehen könnt. :)
Wenn in dem Haus nicht mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind und ihr eine der beiden Wohnungen nutzt, steht euch nach § 573a BGB ein kündigungsrecht auch ohne berechtigtes Interesse (Eigenbedarf) zu; die kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate;
Das ist mein Kenntnisstand;
Kauft das Haus nicht. Es sei denn, der Verkäufer kommt Euch wegen des Mieter-Problems preislich stark entgegen.
Wären dann statt 9 Monate 12?