Kaufvertrag Wohnung, Möbel nicht enthalten?

5 Antworten

Es gilt das, was im KV vereinbart wurde. Also einfach den KV ändern lassen und die Küche mit einem realistischen Preis aufnehmen. Nur dann kann man auch etwas Grunderwerbsteuer sparen. Mit einem separaten Vertrag geht das nicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Expose ist ein Expose.

ein Kaufvertrag ist dann das bindende. Wenn die Küche nicht aufgeführt wird, muss dies entweder gesondert vertraglich vereinbart werden oder man muss einfach hoffen dass der Makler tatsächlich kein Schwarn erzählt. denn wenn die ehemaligen Eigentümer nix davon wissen und die Küche mitnehmen bist du am ende der gelackmeierte.

Sofern der Kaufvertrag noch nicht beurkundet wurde, einfach die Küche als mitverkauften beweglichen Gegenstand vom Notar mit aufführen lassen. Ist, entgegen der Maklermeinung, überhaupt nicht unüblich. Wenn die finanzierende Bank mitmacht, kann auch aufgenommen werden, wieviel aus dem Kaufpreis auf die Küche entfällt, um ggfls Grunderwerbsteuer zu sparen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Maßgeblich ist, was im Kaufvertrag steht.

Darüber sollte man einen extra Kaufvertrag abschließen. Wenn die preislich aus dem Kaufvertrag für die Wohnung raus genommen wird, ist das normalerweise besser, da dann dafür keine Grunderwerbssteuer anfällt.