Kaufvertrag Wohnung, Möbel nicht enthalten?
Hallo, wir sind kurz davor eine Eigentumswohnung zu kaufen. Zu der Wohnung gehört laut Exposé die Küche, im Kaufvertrag ist dies aber nicht aufgeführt. Vom Makler hieß es das ist so üblich. Haben wir da, falls die Küche nun doch vom Eigentümer mitgenommen wird, irgendeine handhabe (schriftlich so im expose aufgeführt)? Oder müssen wir nochmal extra einen Kaufvertrag abschließen?
5 Antworten
Es gilt das, was im KV vereinbart wurde. Also einfach den KV ändern lassen und die Küche mit einem realistischen Preis aufnehmen. Nur dann kann man auch etwas Grunderwerbsteuer sparen. Mit einem separaten Vertrag geht das nicht
Ein Expose ist ein Expose.
ein Kaufvertrag ist dann das bindende. Wenn die Küche nicht aufgeführt wird, muss dies entweder gesondert vertraglich vereinbart werden oder man muss einfach hoffen dass der Makler tatsächlich kein Schwarn erzählt. denn wenn die ehemaligen Eigentümer nix davon wissen und die Küche mitnehmen bist du am ende der gelackmeierte.
Sofern der Kaufvertrag noch nicht beurkundet wurde, einfach die Küche als mitverkauften beweglichen Gegenstand vom Notar mit aufführen lassen. Ist, entgegen der Maklermeinung, überhaupt nicht unüblich. Wenn die finanzierende Bank mitmacht, kann auch aufgenommen werden, wieviel aus dem Kaufpreis auf die Küche entfällt, um ggfls Grunderwerbsteuer zu sparen.
Maßgeblich ist, was im Kaufvertrag steht.
Darüber sollte man einen extra Kaufvertrag abschließen. Wenn die preislich aus dem Kaufvertrag für die Wohnung raus genommen wird, ist das normalerweise besser, da dann dafür keine Grunderwerbssteuer anfällt.