Grundstückskauf abgesagt - Notarkosten?
Ich habe mich für ein Grundstück interessiert. Da es offenbar mehrere Interessenten gab, bat mich der Verkäufer einen konkreten Kaufantrag zuzusenden.
Nun bekam ich die Rückmeldung vom Verkäufer, dass ich das Grundstück bekomme und er bereits (ohne weitere Rücksprache mit mir) einen Notar mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs, den dieser mir bald zusenden würde, beauftragt hat.
Wenn ich mich nun entscheide das Grundstück nicht zu kaufen, wer kommt für die Notarkosten auf?
10 Antworten
Das hängt von eurer konkreten Absprache ab.
Eine notarielle Beglaubigung kannst du aber dem Grundstückswert hinzurechnen. Das bedeutet die Notarkosten erhöhen den tatsächlichen Grundstückswert.
Wenn ich mich nun entscheide das Grundstück nicht zu kaufen, wer kommt für die Notarkosten auf?
Du als Verursacher.
Generell bezahlt der, der den Notar beauftragt hat. In diesem Fall also der Verkäufer. Im Kaufvertrag kann vereinbart werden, dass der Käufer die Kosten trägt. Das geht aber nur mit Deiner Zustimmung. Wenn ich es richtig gelesen habe, hast Du dem Entwurf nicht zugestimmt. Das heißt, sollte die Beurkundung nicht zustande kommen, haftet der Verkäufer für die Gebühren.
Solltest Du das Grundstück tatsächlich kaufen wollen, kann ich nur empfehlen, den Notar selbst auszuwählen.
Der Kaufantrag musste ja nicht über einen Notar laufen. Der hätte privatschriftlich gereicht.
Also du zahlst die Kosten für deinen Notar/Rechtsanwalt selber.
Es geht um den Kaufantrag (wahrscheinlich ein schriftliches Kaufangebot) des Käufers an den Verkäufer bevor dieser den Notar beauftragt hat.
manch einer holt sich hier aber auch schon Hilfe vom Notar. Dann muss er den auch selber bezahlen. Das wollte ich damit sagen.
Du hast schon gesehen, dass es um ein Grundstück geht?