Hallo, wir sind kurz davor eine Eigentumswohnung zu kaufen. Zu der Wohnung gehört laut Exposé die Küche, im Kaufvertrag ist dies aber nicht aufgeführt. Vom Makler hieß es das ist so üblich. Haben wir da, falls die Küche nun doch vom Eigentümer mitgenommen wird, irgendeine handhabe (schriftlich so im expose aufgeführt)? Oder müssen wir nochmal extra einen Kaufvertrag abschließen?